Gebietsagrarausschuss (GAA)

Im Jahre 1970 wurde mit der Auflösung der beiden Land- und Forstwirtschaftskammern in Hessen eine neue Form der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem landwirtschaftlichen Berufsstand und der Agrarverwaltung ins Leben gerufen. Basis der berufsständischen Mitwirkung und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Agrarverwaltung bildet das Berufsstandmitwirkungsgesetz. Es regelt die Bildung und Aufgaben der Agrarausschüsse in Hessen.

So wird auf Landesebene ein Landesagrarausschuss und auf Kreisebene bei der landwirtschaftlichen Fachbehörde ein Gebietsagrarausschuss (GAA) gebildet. Die Geschäftsführung der Gebietsagrarausschüsse obliegt der jeweiligen Kreisbehörde.

Die Mitglieder der Gebietsagrarausschüsse werden wie folgt benannt:

  • Der Kreisbauernverband benennt vier Mitglieder
  • Die Verbände der landwirtschaftlichen Fachschulabsolventen zwei Mitglieder
  • Die Landjugend  zwei Mitglieder
  • Die Bezirkslandfrauenverbände zwei Mitglieder
  • Die Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt zwei Mitglieder
  • Der Gärtnereiverband zwei Mitglieder
  • Der Verband ökologischer Landbau zwei Mitglieder

Der Vorsitzende des Gebietsagrarausschusses wird von den benannten Mitgliedern gewählt und nimmt zugleich das Amt des Kreislandwirtes wahr. In der aktuellen Periodes ist dies Herr Michael Schneller, Niddatal.
Der Gebietsagrarausschuss soll "bei allen landwirtschaftlichen Förderungsaufgaben auf Gebietsebene mitwirken" und damit das Einbringen von Anliegen der Praxis in die Verwaltungsabläufe gewährleisten.

Die Mitglieder des GAA im Wetteraukreis können Sie dem pdf-Dokument entnehmen. Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung des GAA beim Fachdienst Landwirtschaft, Herr Götz, Tel. 06031-83-4200.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Hermann Götz 06031 83-4200 06031 83-914200 11 E-Mail

Zuständig

Landwirtschaft