Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Einzelbetriebliches Förderprogramm (EFP) Teil 1

Kuhstall im Wetteraukreis

Der Fachdienst Landwirtschaft fördert Investitionen für landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen des Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP v. 20.06.2016, StAnz. 2016, S. 713). 

Was wird gefördert?
Ziel des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes ist es, durch Förderung von investiven Maßnahmen, die der Stabilisierung und Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen dienen, zur Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen beizutragen. Die Interessen der Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind dabei zu berücksichtigen. Förderungsfähig sind betriebliche Investitionen zur

  • Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
  • Erfüllung besonderer Anforderungen an die Landwirtschaft in den Bereichen: Umweltschutz, Ökologischer Landbau, Tiergerechtere Haltung, Verbraucherschutz.
  • Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommensquellen in den Bereichen: Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Urlaub auf dem Bauernhof, landwirtschaftliche oder landwirtschaftsnahe Tätigkeiten und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen im Sinne des Paragrafen 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internet-Seite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Infos zur Antragstellung und Downloads finden Sie auf der Seite der WI-Bank:  WI-Bank/EFP

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Hermann Götz 06031 83-4200 06031 83-914200 11 E-Mail

Zuständig

Landwirtschaft