Klärschlammverordnung

Kontrolle und Überwachung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm im Wetteraukreis.
Vorrangiges Ziel der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ist es, organische und mineralische Pflanzennährstoffe nach den Kriterien der "guten fachlichen Praxis" in den natürlichen Stoffkreislauf zurückzuführen.
Im Wetteraukreis werden durch Beauftragte Dritte jährlich ca. 3.500 Voranzeigen für die Aufbringung von Klärschlamm als Sekundärrohstoffdünger auf landwirtschaftliche Fläche eingereicht. Das umfangreiche Melde- und Kontrollverfahren wird auf Kreisebene vom Fachdienst 4.2-Landwirtschaft zu 100 Prozent durchgeführt. Seit dem 01.04.2004 erfolgt die Voranzeige der Lieferscheine per e-Mail. Auf dem gleichen Wege werden die Vollzugs- und Stornierungsmeldungen bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in im Fachdienst Landwirtschaft eingereicht. Daneben ist es auch weiterhin möglich, die Lieferscheine, Vollzugs- oder Stornierungsmeldungen in Papierform einzureichen.

Quelle: Regierungspräsidium Kassel

Benötigte Unterlagen

  • Lieferschein
  • Bodenprobe des beschlammten Schlages (ab 3ha zwei Proben)
  • Analyse des ausgebrachten Schlammes
  • Flurkarte mit Flurstück

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Alexander Hirth 06031 83-4213 06031 83-914213 02 E-Mail

Zuständig

Landwirtschaft