Flüchtlingshilfe: Verwaltungsrat gibt grünes Licht für Neuorganisation

Flüchtlingshilfe: Verwaltungsrat gibt grünes Licht für Neuorganisation

Flüchtlingshilfe: Verwaltungsrat gibt grünes Licht für Neuorganisation


Der Verwaltungsrat der Flüchtlingshilfe Wetterau – beteiligt sind je fünf Vertreter der drei Gesellschaftergruppen Kirche, Städte und Gemeinden und Wetteraukreis sowie eine Vertreterin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands – hat der von Geschäftsführer Jörg   Krämer mit nachhaltiger Unterstützung durch den neuen Sozialdezernenten, Erster Kreisbeigeordneter Oswin Veith, vorgelegten Zukunftskonzeption einstimmig zugestimmt. Vorgesehen ist, dass die Tätigkeiten der Flüchtlingshilfe schrittweise an den neuen "Leistungsverbund Migration Wetterau" übergeben werden sollen. Auf besonderen Wunsch von Oswin Veith wird Geschäftsführer Krämer als Projektmanager diese gravierende Umstrukturierung begleiten.


Veith und  Kraemer

Oswin Veith und Jörg Krämer vor einer Gemeinschaftsunterkunft der Flüchtlingshilfe in Fauerbach

Bereits zum Jahreswechsel sollen die verbliebenen fünf Beschäftigten der Flüchtlingshilfe durch den Wetteraukreis übernommen werden. "Damit habe ich mein Ziel, im Konsens mit den Kirchen und Kommunen eine Zukunftsperspektive für die erfolgreiche und anerkannte Arbeit der Flüchtlingshilfe aufzuzeigen, fast erreicht", so der Erste Kreisbeigeordnete.   In den nächsten Wochen stehen noch die Beratungen in den Ausschüssen des Wetteraukreises und im Kreistag und zum Schluss in der Gesellschafterversammlung der Flüchtlingshilfe an.

Seit seiner Amtsübernahme im August sei eine grundlegende Neuorientierung erfolgt, so Veith. Nach einer Vielzahl von Gesprächen und Abklärungen sei er sicher, dass das von der Geschäftsführung auf seine Bitte vorgelegte neue Zukunftskonzept die einzig richtige Lösung sei, um die bisherige Hängepartie zügig zu beenden und dabei die anerkannte Qualität von Unterbringung und Betreuung zu sichern. Kern der Qualität sei dabei die Motivation und Absicherung der beteiligten Mitarbeiter. Um hier rasch eine tragfähige Grundlage zu schaffen, habe er sich überzeugen lassen, die "äußerst stramme Zeitplanung" der Geschäftsführung mitzutragen.

Innerhalb von nur vier Wochen sei die völlig neue Zukunftskonzeption ausgearbeitet, kommuniziert und bereits dem Kreisausschuss vorgelegt worden, der diese am 14.Oktober ebenfalls bereits angenommen habe.

Flüchtlingshilfe-Gesellschafter sehen Konzept positiv
Nicht zuletzt durch persönliche Gespräche und eine schlüssige Ausarbeitung hätten die Gesellschafter-Vertreter überzeugt werden können, dass die Flüchtlingshilfe Wetterau gGmbh in der bisherigen Form nicht weiter geführt werden könne. Ein wesentlicher Gesichtspunkt sei die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft, die bei rückläufigem Betreuungsanteil gefährdet gewesen sei. Darüber hinaus habe die Gesellschaft wegen der stark gesunkenen Bedarfs aber auch die Grenze ihrer Betriebsfähigkeit erreicht.

"Für eine eigene Liegenschaftsverwaltung und Geschäftsstelle haben die Erlöse nicht mehr gereicht, die zukünftigen Aufgaben hätten wir mit dem geringen Personalbestand nicht meistern können", so Geschäftsführer Jörg Krämer. Für die Gesellschafter sei aber entscheidend gewesen, wie zukünftig die Arbeit weiter geführt werden könne. "Bereits in der Vergangenheit hat sich das Modell eines Leistungsverbunds zwischen der Behörde Amt für Migration und dem Träger der Wohlfahrtspflege Flüchtlingshilfe Wetterau sehr bewährt", so Geschäftsführer Jörg Krämer weiter.

Die Konzeption für den neuen "Leistungsverbund Migration Wetterau" sei daher eine konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Strukturen. Es bleibe dabei, dass Betreuung und Unterbringung durch den Fachdienst Migration (früher Amt für Migration) erfolge. Dort seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe ohnehin bereits in Bürogemeinschaft untergebracht. Es könne also an die enge Zusammenarbeit angeknüpft werden und für die betreuten Personen ändere sich nicht einmal der Ansprechpartner. Zur Unterbringung der Menschen habe der Fachdienst mit insgesamt zurzeit noch sieben Betreibern Verträge über die Unterbringung in insgesamt elf Gemeinschaftsunterkünften, darunter mit der Flüchtlingshilfe.

Auch den Betrieb der eigenen Flüchtlingshilfe-Unterkünfte wird der Wetteraukreis zukünftig selbst übernehmen. "Damit ist gewährleistet, dass der Wetteraukreis auch weiterhin die Qualität der Unterbringung selbst bestimmt", so der Geschäftsführer. Die Deutschkurse, Hausaufgabenhilfen und sonstigen Angebote in den Unterkünften werden durch einen anderen   gemeinnützigen Träger übernommen. "Wir sind im Gespräch mit dem Deutschen Roten Kreuz, der Diakonie und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband", so Erster Kreisbeigeordneter Oswin Veith. Der bewährte Verbund von Behörde und Wohlfahrtsverbänden solle fortgeführt werden, der Kreis werde die nötigen Zuschüsse übernehmen.

Kirchen wollen Hilfsfonds bilden
Das Konzept sieht vor, dass die Flüchtlingshilfe Wetterau zunächst die Stammkapitalanteile der Gesellschaftergruppen Kirche und Kommune sowie Paritätischem Wohlfahrtsverband einzieht, also die Stammkapitaleinlagen zurückgezahlt werden. Damit entstünden den Mitgesellschaftern auch aus der Abwicklung keine Risiken.

"Das Geld der Kirchen soll dann zusammengehalten werden", so die Vorsitzende des Dekanats Nidda, Renate Klingelhöfer. Die engagierte Kirchenfrau, selbst Heimatvertriebene, war seit der Gründung der Flüchtlingshilfe in deren Verwaltungsrat und hat den Aufbau der inzwischen fünf Gemeinschaftsunterkünfte begleitet. "Natürlich tut es mir Leid um die Gesellschaft, aber die gute Sache wird weitergeführt, eben in einer anderen Organisationsform". Davon habe sie sich überzeugen lassen. Die immerhin gut 40.000 Euro Stammkapital der kirchlichen Gesellschafter würden als Hilfsfond zukünftig gemeinsam verwaltet.

Nicht zuletzt deshalb sollten die Kirchen auch im neuen "Leistungsverbund Migration Wetterau" eine wesentliche Rolle spielen, so Jörg Krämer. Auch während der Umstrukturierung soll darüber hinaus die Aufsicht durch den bisherigen Verwaltungsrat fortgeführt werden. "Der Verwaltungsrat wird dann während der Auflösungsphase der Gesellschaft als Beirat bestellt und wacht über die Neuorganisation wie bisher über die inhaltliche Ausrichtung der Gesellschaft", so auch der Erste Kreisbeigeordnete Oswin Veith.

Vermögen der Gesellschaft bleibt gebunden
Im weiteren Verlauf sollen dann die Immobilien der Flüchtlingshilfe von unabhängigen Gutachtern bewertet werden. Der Wetteraukreis als Hauptgesellschafter werde dann die Liegenschaften und sonstigen Vermögenswerte der Gesellschaft übernehmen, aber auch deren Verbindlichkeiten. Falls es dabei zu einem das Stammkapital des Wetteraukreis übersteigenden Vermögensübergang kommen sollte, muss der Wetteraukreis den Altgesellschaftern, vor allem aber dem Finanzamt dessen gemeinnützige Verwendung im Sinne des Gesellschaftervertrags nachweisen. "Damit ist auch die Weiterführung des Zwecks der Gesellschaft gewährleistet", so der Sozialdezernent.

"Der Wetteraukreis übernimmt gemeinsam mit seinen zukünftigen Partnern die Gewährsträgerschaft für die bisher von der Flüchtlingshilfe geleistete Arbeit", so Geschäftsführer Krämer. Bürgermeister Gerd Wagner, ebenfalls von Anfang an im Verwaltungsrat der Flüchtlingshilfe findet das völlig in Ordnung, denn der Kreis habe ja auch bisher die Lasten getragen – und der mögliche Vermögenszuwachs könne nicht "verfrühstückt" werden, sondern bleibe für eine soziale Nutzung erhalten. Das gehe am besten in einer Hand. "Immerhin ist damit auch die im Gesellschaftervertrag verankerte Nachweispflicht beim Kreis geblieben", der sich nun auch nicht aus der Verantwortung ziehen könne, so der dienstälteste Bürgermeister der Wetterau.

Thema Integration
Die politische Begleitung nach dem Wegfall des Verwaltungsrats soll zukünftig im Integrationsbeirat erfolgen. Seit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes ist auch die Zuwanderung durch Asylantrag oder im Rahmen der Regelungen zu Spätaussiedlern mehr denn je eine Aufgabenstellung der Integration.

Gerade auch die vielen Familien, die bereits seit vielen Jahren geduldet im Wetteraukreis lebten und deren Kinder in Deutschland geboren seien, würden im Rahmen der Altfallregelung zu Mitgliedern unserer Gesellschaft. "Asyl hat nicht mehr die Sonderrolle wie zur Zeit des Bosnien-Krieges", so der Sozialdezernent weiter. Der Fachdienst Migration werde sich daher immer mehr zu einer Integrationsagentur entwickeln. "Deswegen ist der Integrationsbeirat das richtige Gremium des Wetteraukreises, um auch diese Fragestellungen zu beraten", so Oswin Veith weiter. Mit der von ihm angeregten neuen Konzeption sei daher ein Modell entwickelt worden, das weit in die Zukunft reiche.


Erstellt am: 2008-10-27