Veith: Änderung des Grundgesetzes die beste Lösung für Jobcenter

Veith: Änderung des Grundgesetzes die beste Lösung für Jobcenter

Veith: Änderung des Grundgesetzes die beste Lösung für Jobcenter


Erster Kreisbeigeordneter Oswin Veith begrüßt den Einsatz der Hessischen Landesregierung, was die Zukunft der Jobcenter angeht: Grundgesetzänderung für ein verfassungskonformes Nachfolgemodell der heutigen Arbeitsgemeinschaften und Option für alle Kommunen, die dies wollen. "Ich freue mich, dass das Land sich für die Kommunen einsetzt. Die Initiative aus Wiesbaden ist der richtige Schritt auf dem Weg zu einer guten Lösung im Sinne der Menschen, die auf Vermittlung und Betreuung durch die Jobcenter angewiesen sind", sagt Veith. 

Die Zeit drängt. Bis Ende 2010 muss die Bundesregierung mit einer Lösung für die Jobcenter aufwarten, in denen Kommunen und Arbeitsagenturen die Hartz-IV-Empfänger bislang gemeinsam betreuen. Am 25. Januar hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ihren Vorschlag präsentiert. Keine Grundgesetzänderung, weiterhin getrennte Zuständigkeiten und auch eine weiterhin freiwillige Zusammenarbeit von Kommune und Bundesagentur. Unbefriedigend: So lautet das Urteil von Ministerpräsident Roland Koch, der sich gemeinsam mit Justizminister Jörg-Uwe Hahn und Arbeitsminister Jürgen Banzer an die Bundesministerin gewandt hat und seine Grundsatzposition darlegte. Ohne eine Änderung des Grundgesetzes gibt es keine befriedigende Verwaltungslösung für die betroffenen Menschen, so der Tenor des gemeinsamen Schreibens aus Wiesbaden.

Erster Kreisbeigeordneter Oswin Veith, in dessen Zuständigkeitsbereich die Jobcenter fallen, begrüßt das Engagement der Hessischen Landesregierung ausdrücklich und schließt sich ihrer Argumentation an. "Es ist doch ein Rückfall in die Auswüchse der Bürokratie, wenn Menschen bei zwei Behörden je einen Antrag stellen müssen und am Ende zwei Bescheide in der Hand halten", sagt Veith. "Der Vorschlag der Bundesarbeitsministerin führt weg von einer transparenten Lösung und lässt die Hilfebedürftigen, um deren Wohl es doch schließlich geht, als Leidtragende im Regen stehen. Außerdem führt sie weg von einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung, wie sie das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat."

Ein weiterer Punkt, den Veith, wie auch die Kommunen und Landkreise mit Sorge sehen, ist von der Leyens Vorschlag hinsichtlich der Optionskommunen. 69 Kommunen betreuen und vermitteln seit fünf Jahren Hartz-IV-Empfänger in alleiniger Trägerschaft. Dies sollen sie weiterhin tun, aber neue Optionskommunen soll es nicht geben, so von der Leyen. Bis auf eine haben alle hessischen Kommunen inzwischen ihren Willen kund getan, die Option zu wählen; also alleinige Trägerschaft bei Betreuung und Vermittlung. Ein neues Gesetz muss also diese Wahlmöglichkeit für Kreise und kreisfreie Städte ermöglichen, so Veith. Kommunen, die nicht optieren können, soll in einem verfassungskonformen Nachfolgemodell der heutigen ARGEn die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur weiterhin möglich sein. Dies müsse über eine Verfassungsänderung sicher gestellt werden. Hierin ist sich Veith auch mit dem Hessischen Landkreistag einig, der den Vorstoß aus Wiesbaden ebenfalls begrüßt.

"Im übrigen fordern wir dies bereits schon seit langem", sagt Veith. Bereits die Gelnhäuser Erklärung, die am 1. Dezember 2008 von allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten einstimmig verabschiedet wurde, stellte fest: "Die kommunale Aufgabenwahrnehmung im SGB II ist durch eine Aufnahme des Optionsmodells und der Arbeitsgemeinschaften   in das Grundgesetz abzusichern. Den Kommunen ist eine Wahlfreiheit einzuräumen, ob sie im Rahmen des Optionsmodells die Aufgaben als SGB II-Träger eigenständig oder gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit in ARGEn, in Ausnahmefällen in getrennter Trägerschaft wahrnehmen möchten."


Erstellt am: 2010-02-04