Erster Kreisbeigeordneter Veith: Hartz IV muss dringend auf den Prüfstand

Veith: Hartz IV muss dringend auf den Prüfstand

Veith: Hartz IV muss dringend auf den Prüfstand


Erster Kreisbeigeordneter Oswin Veith hat sich in einer Presseerklärung für die Reform von Hartz IV ausgesprochen. Der Sozialdezernent des Wetteraukreises ist als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates der Wetterauer JobKOMM direkt mit der Thematik Hartz IV beschäftigt "In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass zwar die Grundidee stimmt, dass es aber mit der Umsetzung an vielen Stellen hapert und einige Bestimmungen schlicht und ergreifend zu großer Ungerechtigkeit führen."  

Veith ist besorgt: "Das Gefühl, ungerecht behandelt zu sein, und zwar sowohl bei Empfängern, als auch bei denen, die Jahrzehnte ins System einzahlten, führt zu Vertrauensverlust und Missmut."  

Arbeitslose und Langzeitarbeitslose rasch in den Arbeitsmarkt zu integrieren, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld aus einer Hand und verstärkt auf das kommunale Know-how bei der Arbeitsvermittlung zu betrachten, das seien richtige Ansätze, die unbedingt bewahrt werden müssten. Das gelte auch vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils, das die so genannte Mischverwaltung von Arbeitsagentur und kommunalen Behörden als nicht verfassungsgemäß bezeichnet hat.  

"Unabhängig davon, welche Lösungen wir bis zum Jahresende hinbekommen, müssen die Hartz IV-Regelungen geändert werden", fordert Veith. "Es gibt eine Gerechtigkeitslücke, die wir unbedingt zu schließen haben, etwa bei der Behandlung von älteren Arbeitslosen."

Veith: "Ein langes Berufsleben muss sich auszahlen."  

"Arbeitnehmer, die berufstätig waren und morgens früh aufstanden, um ihre Familie zu ernähren, und dann unverschuldet zum Beispiel wegen des Konkurses ihres Unternehmens auf der Straße stehen, müssen anders behandelt werden als jene, die sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten in einer Art sozialer Hängematte gemütlich eingerichtet haben", fordert Veith. Auch wenn dies nur auf Ausnahmen zutreffen mag, ein jüngstes Beispiel eines Arbeitslosen, der sich seit 36 Jahren erfolgreich vor Arbeit drückt, tingelt gerade durch die bundesdeutschen Medien. "Menschen, die 40 Jahre ins System durch ihre Arbeit eingezahlt haben, müssen deutlich mehr bekommen." Es könne nicht sein, dass dieselben plötzlich im Hartz IV-System durch das Gesetz über einen Kamm geschoren werden. Diese Gleichmacherei im Hartz IV-System hält Sozialdezernent Veith für einen der größten Geburtsfehler der rot-grünen Hartz IV-Reformen unter Kanzler Gerhard Schröder. Sie verletze den "Leistungsstolz der arbeitenden Bevölkerung".  

Auch die Frage der Zuverdienstmöglichkeit muss neu geregelt werden. Veith: "Wir sind auf einem guten Weg und ich glaube, hier kommen wir auch zu vernünftigen Lösungen. Deutlich muss allerdings werden, dass sich Leistungen neben dem Hartz IV-Bezug auch wirklich lohnen. Das heißt, die Hinzuverdienstmöglichkeiten bzw. der Selbstbehalt des zusätzlich verdienten Geldes muss erhöht werden."  

Eine weitere wichtige Forderung ist die Verbesserung von Betreuungsangeboten für Kinder, insbesondere von Alleinerziehenden. Denn gerade bei dieser Personengruppe stellt die Versorgung der Kinder das zentrale Hindernis für die Arbeitsaufnahme dar. Eine Klärung dazu steht sowie an. Das Bundesverfassungsgericht soll schon die kommende Woche über die Hartz IV-Regelsätze für Kinder urteilen.  

Sollten die Bundesverfassungsrichter in der Tat so urteilen, dass die Hartz IV-Regelbeträge für Kinder zu niedrig seien, was nach Veiths Auffassung durchaus der Fall sein könnte, so wäre das die "zweite große Hartz-Schlappe der Rot-Grünen Bundesregierung, die 2004/2005 die Reform auf den Weg gebracht hat", so Veith.  

Für richtig hält Veith die Erhöhung des Schonvermögens. Wer sein Leben lang privat für das Alter vorgesorgt hat, der solle im Fall einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit nicht dazu gezwungen werden, seine gesamten Ansprüche an Lebens- oder Rentenversicherungen aufzubrauchen. "Ich halte dies für ein Gebot der Fairness und gerecht, dass hier höhere Freibeträge eingeräumt werden", so abschließend der Wetterauer Sozialdezernent. 


Erstellt am: 2010-02-05