Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums Darmstadt

Kampf dem Lärm: Regierungspräsidium legt Lärmaktionsplan vor

Kampf dem Lärm: Regierungspräsidium legt Lärmaktionsplan vor


A uf der Grundlage einer EU-Richtlinie hat das Regierungspräsidium Darmstadt einen Plan zur Minderung von Lärm erstellt. Dieser so genannte Lärmaktionsplan bezieht sich auf den Straßenverkehr im Regierungsbezirk Darmstadt und bildet auch die Wetterau ab. Landrat Joachim Arnold weist darauf hin, dass der Plan vom 15. März bis 15. April im Dienstleistungszentrum öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.

Der Regierungsbezirk Darmstadt gehört zu den wirtschaftlich stärksten Regionen Europas. Hier leben und arbeiten 3,7 Millionen Menschen. Ein Verdichtungsraum ist auf gute Mobilität angewiesen, die ihrerseits mit Lärm verbunden ist. Lärm aber stört und Lärm kann krank machen. Neben dem Lärm, der durch den Flug- und Bahnverkehr entsteht bringt auch der Straßenverkehr das menschliche Ohr an seine Belastungsgrenze und ist meist die Hauptlärmquelle. Seitens der EU gibt es die Umgebungslärmrichtlinie, die einen Lärmminderungsplan vorsieht. Er macht es möglich, der Lärmbelastung auch strategisch entgegenzuwirken.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat nun auf 250 Seiten einen Lärmaktionsplan erstellt, der Lärmprobleme dokumentiert und bewertet. "Der Lärmaktionsplan vermittelt in kompakter Form einen guten Überblick über ein Problem, das mit steigender Mobilität immer mehr als unsere Belastungsgrenzen stößt", sagt Landrat Joachim Arnold, der die Erstellung dieses Plans ausdrücklich begrüßt. Thematisiert wird Lärm an sich, wie er gemindert werden kann und welche rechtlichen Grundlagen es dafür gibt. Neben den Ballungsräumen Frankfurt und Wiesbaden werden die Städte Darmstadt und Offenbach abgebildet und die einzelnen Landkreise. Darunter auch der Wetteraukreis, mit seinen beiden Hauptverkehrsadern A5, einer der meist befahrenen Straßen Deutschlands, und A45. Dazu die Bundesstraßen B3 und B455. Beschrieben sind neuralgische Punkte, die Anzahl der Betroffenen, die gemessenen Lärmpegel und so weit möglich Abhilfen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird vom 15. März bis zum 15. April öffentlich ausgelegt und kann im Dienstleistungszentrum eingesehen werden. Er steht auch im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt und ist ebenfalls ab 15. März als Download bereitgestellt.


Erstellt am: 2010-03-12