Erster Kreisbeigeordneter Veith: Kindeswohl muss geschützt werden
Erster Kreisbeigeordneter Veith: Kindeswohl muss geschützt werden
Große Aufmerksamkeit erlangen dieser Tage verschiedene Gerichtsprozesse, bei denen es um Kindesmisshandlungen und Kindesmissbrauch geht. Mitunter wurde dabei in der Vergangenheit ein Versagen der Jugendämter festgestellt. In diesem Zusammenhang hat Erster Kreisbeigeordneter und Jugenddezernent Oswin Veith das Wort ergriffen.
" Insbesondere nach der von mir in Gang gesetzten Reorganisation im Fachbereich Jugend, Familie und Soziales haben wir im Wetteraukreis die Belastung der zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter reduziert. So tragen wir nach menschlichem Ermessen als Behörde umfassend Vorsorge, einem vergleichbaren Fall der Vernachlässigung, wie sie etwa im spektakulären Fall des kleinen Kevin zum Tode des Kindes geführt hat, vorzubeugen.
Laut Presseberichten waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Amtsvormundschaft in Bremen zum damaligen Zeitpunkt für jeweils über 200 Amtsvormundschaften verantwortlich. "Im Wetteraukreis haben wir mit aktuell 70 Fällen pro Vollzeitstelle sehr gute Bedingungen geschaffen. Dies gelte sowohl für die betroffenen Familien als auch hinsichtlich einer vertretbaren Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen" so Jugenddezernent Veith.
Amtsvormundschaften treten dann ein, wenn die Gerichte einem oder beiden Elternteilen das Sorgerecht entzogen haben oder die Eltern aus rechtlichen oder aus tatsächlichen Gründen gehindert sind, ihr Sorgerecht auszuüben. Das kann sein, wenn etwa ein Elternteil eine Haftstrafe verbüßt, aus gesundheitlichen Gründen dieses Sorgerecht nicht ausüben kann oder aber einfach abwesend ist.
Das auf die Amtsvormundschaft übertragene Sorgerecht betrifft je nach Entscheidung des Gerichtes die Personensorge, die Vermögenssorge und/oder auch die rechtliche Vertretung ganz oder in Teilen. Bei minderjährigen unverheirateten Müttern setzt eine Amtsvormundschaft für das Kind per Gesetz ein.
"Wo es kritisch ist, gehen wir öfter hin!"
Kirsten Lamotte, im Fachbereich Jugend, Familie und Soziales für das Thema Amtsvormundschaft zuständig, betont, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Amtsvormundschaft regelmäßig ihre Mündel, so die Bezeichnung für eine unter Vormundschaft stehende Person, aufsuchen. "Dort, wo es eher kritisch ist, gehen wir öfters hin, schauen nach dem Rechten und leiten Unterstützungsangebote ein. Dort, wo die Situation eher unproblematisch ist, reichen auch gelegentliche Besuche." Wichtig sei, dass die Amtsvormundschaft die Lebenssituationen ihrer Mündel wirklich kenne, um die dem Jugendamt übertragene Verantwortung gewissenhaft wahrzunehmen.
Dennoch sei man auf die Unterstützung der Öffentlichkeit angewiesen. "Wenn Fälle von Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch bemerkt werden, dann sollte man uns das umgehend mitteilen, damit wir die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz des Kindes einleiten können. Auch anonymen Meldungen gehen wir nach", so abschließend Jugenddezernent Oswin Veith.




