Neue Bestimmungen zur Pferdekennzeichnung
Neue Bestimmungen zur Pferdekennzeichnung
Alle nach dem 1. Juli 2009 geborene Equiden, so nennt man alle pferdeartigen Säugetiere , also auch Esel, Zebras und Mischling e, müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet werden. Darauf weisen Kreisbeigeordneter Ottmar Lich und Dr. Rudolf Müller, Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, hin. Grundlage ist eine EG-Verordnung. Auch ein Equidenpass und der Eintrag in eine Datenbank sind erforderlich. Damit wird eine lebenslange eindeutige Verbindung zwischen dem Tier und seinem Pass geschaffen.
Der Vergleich mit einem Zündholz macht die Größe des Mikrochips deutlich.
Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und schon einen Pass haben, müssen nicht zusätzlich mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Haben diese keinen Pass, muss jedoch ein Transponder eingezogen werden. Die neuen Regelungen sind in erster Linie tierseuchenrechtlich motiviert. Aufgrund des internationalen Tierverkehrs wächst die Tierseuchenbedrohung auch bei Pferden. Gefährliche Tierseuchen wie die Afrikanische Pferdepest, West-Nil-Fieber und Infektiöse Anämie können schnell eingeschleppt und verbreitet werden. Somit ist die schnelle und sichere Identifizierung und Nachverfolgbarkeit der Pferde eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Seuchenbekämpfung.
Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist der jeweilige Tierhalter, das heißt derjenige, der die Pferde in seinem Stall stehen hat, versorgt oder reitet, aber nicht zwingend der Besitzer oder Eigentümer des Tieres. Der Tierhalter muss die Kennzeichnung von einem Tierarzt vornehmen lassen, der den Chip an der linken Halsseite des Pferdes in den Halsmuskel implantiert. Die hierfür erforderlichen Mikrochips oder Transponder werden in Hessen zentral durch den Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (HVL), Alsfeld, beschafft und verteilt und müssen durch den Tierhalter direkt beim HVL, Telefon: 06631/78410 beantragt werden. Sofern der Tierhalter Mitglied einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung, zum Beispiel dem Verband der Pony- und Pferdezüchter e. V., Griesheim oder dem Friesenpferde-Zuchtverband e. V., Herborn ist, kann er diese mit der Beschaffung des Transponders beauftragen.
Die Tierhaltung sowie jede Änderung einschließlich der Aufgabe ist darüber hinaus dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in Friedberg anzuzeigen. Für eventuelle Rückfragen stehen die Amtstierärzte/Amtstierärztinnen der Veterinärbehörde zur Verfügung: Telefon: 06031/7321-0.




