Arnold: Utters Kritik an Veith ändert nichts an Unterfinanzierung der Kommunen

Arnold: Utters Kritik an Veith ändert nichts an Unterfinanzierung der Kommunen

Arnold: Utters Kritik an Veith ändert nichts an Unterfinanzierung der Kommunen


Landrat Arnold steht dem kommunalen Schutzschirm unter den vom Hessischen Landkreistag ausgehandelten Bedingungen prinzipiell positiv gegenüber. Gleichzeitig weist er als Kämmerer auch auf die seit Jahren mangelnde Finanzausstattung der Kommunen hin. "Das tue ich in inhaltlicher Übereinstimmung mit vielen christdemokratischen Amtskollegen", sagt Arnold mit Blick auf gegensätzliche Äußerungen des Landtagsabgeordneten Tobias Utter: "Dass er insbesondere an der Ausgabenpraxis im bis vor kurzem von seinem Parteifreund Oswin Veith geleiteten Sozialbereich Kritik übt, ist seine Sache. Trotzdem erwarte ich von einem Wetterauer Landtagsabgeordneten tatkräftige Unterstützung und kein Widerkäuen bereits widerlegter Argumente des parteieigenen Pressedienstes."

Landrat Arnold hat sich als Mitglied des Präsidiums des Hessischen Landkreistages für eine Verfassungsklage gegen das Land stark gemacht. "Nachdem das Land die riesige Summe von 344 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich vorenthalten und den Kommunen seit Jahren Aufgaben übertragen hat, ohne für den notwendigen finanziellen Ausgleich zu sorgen, war die Geduld der hessischen Landräte, gleich welcher Partei sie angehören, erreicht", so Arnold, der zufrieden feststellt, dass so eben ein Gutachter im Auftrag des Haushaltsausschuss des Landes die Rechtswidrigkeit "dieses Griffes in die Taschen der Städte, Gemeinden und Kreise" bestätigt hat.

Rückenwind liefert auch eine Entscheidung aus Rheinland-Pfalz. Dort wurde höchstrichterlich feststellt wird, dass der dortige kommunale Finanzausgleich verfassungswidrig ist und die Landkreise und die kreisfreien Städte durch eine Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs zu stärken sind. Im Grundsatz wurde festgestellt, dass das Land verpflichtet ist, den Kommunen im Wege des Finanzausgleichs eine angemessene Finanzausstattung zu sichern. Diese müsse neben der Erfüllung zugewiesener Aufgaben auch die Wahrnehmung frei gewählter Aufgaben im Rahmen der in der Verfassung garantierten freien Selbstverwaltung ermöglichen.

Wie Rheinland-Pfalz berücksichtige auch das Land Hessen nicht die signifikant hohe Kostenbelastung aus staatlich zugewiesenen Aufgaben - insbesondere im Sozialbereich - bei der Gestaltung des Finanzausgleiches, so der Landrat. Statt diese Tatsache zu akzeptieren, stürze sich Herr Utter lieber ins kommunale "Schwarze-Peter-Spiel". "Nur wenn er dann die Ausgabepraxis im Sozialbereich im Wetteraukreis anführt, übersieht er leider, dass hier jahrelang sein Parteifreund Oswin Veith verantwortlich war", wundert sich Landrat Arnold, der auch auf den von ihm als neuem Kämmerer initiierten Philosophiewechsel im Finanzbereich Wert legt: "Noch nie zuvor wurde die Haushaltssituation des Wetteraukreis so offen dargelegt", sagt Arnold. Eine tiefgehende systematische Aufgabenkritik hat aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen ein begrenztes Einsparziel erreicht werden kann, und dass ein immenses strukturelles Defizit verbleibt. Dieses Defizit ist gerade wegen der seit Jahren unzureichenden Finanzausstattung seitens des Landes vom Kreis nicht veränderbar. "Hier erwarte ich von einem Wetterauer Landtagsabgeordneten tatkräftige Unterstützung und kein Widerkäuen bereits widerlegter Argumente des parteieigenen Pressedienstes", hebt Landrat Arnold mit Blick auf viele christdemokratische Kommunalpolitiker hervor, die mit ihm gemeinsam für die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung streiten.


Erstellt am: 2012-02-23