Betschel-Pflügel: Allgemeinbildung darf nicht mehrwertsteuerpflichtig werden
Betschel-Pflügel: Allgemeinbildung darf nicht mehrwertsteuerpflichtig werden
Erster Kreisbeigeordneter und Volkshochschuldezernent Helmut Betschel-Pflügel hat sich jetzt in einem Schreiben an die hessischen Bundestagsabgeordneten gewandt. Sein Ziel: Bei der Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen durch die Bundesregierung müssen die besonderen Bedürfnisse der Volkshochschulen berücksichtigt werden.
Geplant ist, dass die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen nur dann eintritt, wenn spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. In Abgrenzung dazu werden von der Steuerbefreiung solche Leistungen ausgenommen, die der "reinen Freizeitgestaltung dienen. Als Beispiel für solche Kurse werden Gesundheitsvorsorge und gesellschaftliche Themen genannt, aber auch Volkshochschulkurse, die der Teilhabe am sozialen Leben dienen, wie etwa Computer- und Internetkurse für Seniorinnen und Senioren.
"Unsere Befürchtung ist, dass der Begriff der ‚speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten’ künftig enger interpretiert wird und sich ausschließlich auf die Berufs- und Arbeitswelt bezieht", sagt Betschel-Pflügel. Deutschland ist ein Bildungsland, wo die Forderung nach lebenslangem Lernen immer wieder erhoben wird. "Eine Besteuerung würde hier kontraproduktiv wirken. Die Erhöhung der Kosten für Bildung muss unbedingt vermieden werden, zumal die Volkshochschulen ohnehin schon große Finanzierungsprobleme haben. Fällt die Steuerbefreiung weg, müssen diese Mehrkosten eins zu eins auf die Kursgebühren angerechnet werden, was viele Kurse dann weniger attraktiv machen wird", fürchtet der Volkshochschuldezernent.
"Insofern können wir nur appellieren, dass der Begriff der Vermittlung von speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten soweit begriffen wird, dass dabei ein ganzheitlicher und umfassender Bildungsbegriff zugrunde gelegt wird und weiterhin die Kurse der Volkshochschulen steuerbefreit bleiben", sagt Betschel-Pflügel.




