Hartz IV-Bescheide werden im Internet erklärt
Hartz IV-Bescheide werden im Internet erklärt
Bescheide von Behörden sind nicht immer leicht zu verstehen. Wer Arbeitslosengeld II bezieht und seinen Bescheid verstehen will, kann sich jetzt im Internet Unterstützung holen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet dort eine Erklärungshilfe an, die anhand eines Musterbescheides verständlich erklärt, worum es geht.
"Bescheide von Behörden sind keine leichte Lektüre", weiß Sozialdezernent Helmut Betschel-Pflügel. "Auch der Bewilligungsbescheid für Leistungen der Grundsicherung ist für Kunden nicht immer auf den ersten Blick zu verstehen."
Betschel-Pflügel begrüßt daher ausdrücklich die Initiative der Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV-Empfängern eine Erklärungshilfe im Internet zur Verfügung zu stellen. An einem Musterbescheid und einem Musterberechnungsbogen wird Schritt für Schritt erklärt, was sich hinter der Verwaltungssprache verbirgt, Fachbegriffe werden einfach und nachvollziehbar erläutert.
"Unverständlichkeit schafft Misstrauen. Unsere Kundinnen und Kunden haben einen Anspruch auf eine klare und verständliche Sprache. Daran arbeiten wir", erläutert Eckart Schäfer, Leiter der Arbeitsagentur Gießen. Die Arbeitsagentur Gießen ist gemeinsam mit der Kreisverwaltung Träger des Jobcenters Wetterau.
Der Bescheid Arbeitslosengeld II informiert Leistungsempfänger darüber, wie hoch die Leistung ist, die sie erhalten, und wie lange sie gewährt wird. Der dazugehörige Berechnungsbogen enthält die konkreten Berechnungen und eine Übersicht, ob und inwieweit Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurden.
Wenn man mit der PC-Maus über die farblich markierten Begriffe der Musterdokumente fährt, werden kurze Erläuterungstexte angezeigt. Die gesammelten Erklärungstexte sind außerdem nochmals aufgelistet.
"Natürlich können sich Leistungsempfänger auch weiterhin an ihr zuständiges Jobcenter wenden, wenn noch Fragen zu ihrem Bescheid offen geblieben sind", erläutert der Geschäftsführer des Jobcenters Bernhard Wiedemann.
Die Muster des Bewilligungsbescheides und des Berechnungsbogens im Internet findet man hier.




