Trinkwasser ist Lebensmittel Nummer eins
Trinkwasser ist Lebensmittel Nummer eins
Etwa 50.000 Menschen im Wetteraukreis waren in den letzten Tagen aufgefordert ihr Trinkwasser abzukochen. "Das war eine schwer wiegende Maßnahme, mit der wir zum Schutz der Bevölkerung in einen Lebensbereich hineingewirkt haben, den wir alle als so selbstverständlich wahrnehmen und auch nur so kennen." Kreisbeigeordneter Ottmar Lich verweist auf den vorbeugenden Aspekt dieser Aufforderung. "Wir wollten jegliche Gefährdung der Menschen ausschließen! Glücklicherweise haben sich die Laborwerte nicht wiederholt, nur bei einer einzigen Messung wurden E.coli Bakterien in einer Probe gefunden."
Die Trinkwasserversorgung in Deutschland ist auch im internationalen Vergleich auf höchstem Niveau. Dass Trinkwasser aus der Leitung kommt, ist nur für einen kleinen Teil der Weltbevölkerung überhaupt Realität, dass Trinkwasser in Lebensmittelqualität dargeboten wird, noch viel seltener. Viel schlimmer, man schätzt, dass weit über eine Milliarde Menschen noch nicht einmal Zugang zu sauberem Trinkwasser haben.
Einzigartiger und hoher Qualitätsstandard
Daher ist Trinkwasser ein hohes und schützeswertes Gut. Damit das so ist und auch so bleibt, sind die Trinkwasserversorger in enger Kooperation mit den Gesundheitsämtern in der Verantwortung. Die Trinkwasserverordung als Regelwerk für dieses Lebensmittel gibt einen engen, aber auch notwendigen Handlungskorridor vor. Dadurch wird seit Jahrzehnten ein ziemlich einzigartiger, sehr hoher Qualitätsstandard gehalten. Wird die Nutzbarkeit des Trinkwassers vorübergehend mit Auflagen versehen, spürt das jeder Mensch und ist unmittelbar betroffen. Selbst, wenn rein vorsorglich gehandelt wird.
"Wenn, wie jetzt im Wetteraukreis geschehen, eine Routinebeprobung des Trinkwassers eine relevante Abweichung von der Norm ergibt, hat das Gesundheitsamt das Sagen und sucht in Kooperation mit dem Wasserversorger nach vertretbaren Lösungen. In Hinblick auf die mögliche Gefährdung, wird aus einem abgesprochenen Maßnahmen- und Notfallkatalog ein verbindliches Vorgehen festgelegt. Dies kann wie aktuell geschehen ein Abkochgebot sein, kann aber auch bis hin zur Desinfektion des Trinkwassers im Leitungssystem durch Chlor oder anderen Verfahren gehen. Die Extremvariante ist die Unterbrechung der Wasserzufuhr im Netz mit Versorgung über Tankwagen", erläutert Dr. Reinhold Merbs, Leiter des Fachdienstes Gesundheit beim Wetteraukreis.
"All dies gehört zum Repertoire eines Krisenmanagements im Trinkwasserbereich und dient ausschließlich der Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Daraus resultiert die Qualität unserer Versorgung mit dem Lebensmittel Trinkwasser, die wir alle gewohnt sind.", ergänzt Gesundheitsdezernent Lich.




