Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund - dreiteilige Serie über die Arbeit des Jugendamtes

Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund - über die Arbeit des Jugendamtes

Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund - über die Arbeit des Jugendamtes


Die Schlagzeilen, die immer wieder durch die Medien gehen, sind erschütternd: "Da schüttelt ein überforderter Vater das schreiende Kleinkind so lange bis es stirbt. Die Mutter lässt ihr Kind verhungern und hält sich derweil für Wochen bei Freunden auf. Kinder werden geschlagen, getreten, sexuell missbraucht, emotional vernachlässigt oder herabgewürdigt." Die Folgen, die bei den Kindern eintreten können, reichen von psychischen Störungen über Entwicklungsverzögerungen, körperlichen Dauerschäden bis hin zum Tod. Wenn solche Fälle bekannt werden, stellt sich immer wieder die Frage nach der Verantwortung des Umfeldes, von Verwandten, Freunden, Nachbarn, aber auch des Jugendamtes, das vielleicht nicht rechtzeitig eingegriffen hat. In der Wetterau mussten in den letzten Jahren zunehmend Kinder in Obhut genommen werden.  

"Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet. Gleiches gilt, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert", heißt es in § 42 des Sozialgesetzbuches VIII. Dabei hat das Jugendamt bei der Inobhutnahme zwischen dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen und den Rechten aus der elterlichen Sorge abzuwägen.  

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben hier eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe zu bewältigen, die sie fachlich herausfordert und persönlich belastet. Die schlechten Lebensbedingungen von Kindern, die sie bei den Kontrollbesuchen vorfinden, sind nur schwer nachzuvollziehen. Eltern scheinen häufig mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert zu sein. Es gibt auch keinen gesamtgesellschaftlichen Konsens darüber, wie Kinder erzogen werden sollen. Gleichwohl gibt es Vereinbarungen darüber, was nicht zum Erziehungsrepertoire gehören sollte, nämlich die oben angezeigten Misshandlungstatbestände. "Wenn es dazu kommt, nehmen wir die Kinder in Obhut", unterstreicht Erster Kreisbeigeordneter Oswin Veith die Aufgabe des Fachbereichs Jugend und Soziales des Wetteraukreises.   "In einer dreiteiligen Serie wollen wir die Voraussetzungen für die Inobhutnahme, die Arbeit des Sozialen Dienstes und die Möglichkeiten der Unterbringung im Wetteraukreis vorstellen", so Veith. 


Was muss geschehen, wenn ein Kind in Obhut genommen wird? Ein Beispiel