Sportförderung
Sportförderung
Nach Jahren der Stagnation ist es wieder möglich, dass für besondere von den Vereinen im Rahmen der sportlichen Jugendarbeit durchgeführte Projekte seitens des Wetteraukreises Zuschüsse gewährt werden können.
Mit Rücksicht auf die schwierige finanzielle Lage des Kreises sowie den Auflagen des Regierungspräsidiums in Darmstadt war es nicht einfach, dieses sportpolitische Ziel zu realisieren.
Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker erkannten trotz komplizierter Rahmenbedingungen die Bedeutung der sportlichen Jugendarbeit an und stellten im Haushalt 1998 erstmals Mittel zur Verfügung um so das klare politische Ziel –Projektbezogene Jugendsportförderung – betreiben zu können.
Zahlreiche Vereine haben seither von diesen Fördermaßnahmen profitieren können und angemessene Zuschüsse zu ihren Projekten im Rahmen der sportlichen Jugendarbeit erhalten.
Voraussetzung für eine Zuwendung des Kreises ist ein förmlicher Antrag an die Geschäftsstelle des Sportkreises Wetterau. Formulare für die Antragstellung können Sie an dieser Stelle einfach herunterladen oder jederzeit bei der Geschäftsstelle des Sportkreises Wetterau anfordern.
In dem Antragsformular müssen die antragstellenden Vereine Auskunft geben, wer für das Projekt verantwortlich zeichnet, wie es im Detail aussehen und wie die Finanzierung des gesamten Vorhabens erfolgen soll. Dann beteiligt sich der Kreis an den förderungsfähigen Kosten des Projektes mit bis zu 20 Prozent.
Wichtig ist, dass die Anträge bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle des Sportkreises Wetterau angemeldet sein müssen. Der Sportbeirat entscheidet dann jeweils über die Anerkennung der Maßnahme im Sinne der Förderrichtlinien über die projektbezogene Jugendsportförderung.
Die Auszahlung der Zuwendung an den Verein oder Verband erfolgt erst nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen. Diese sind spätestens drei Wochen nach Durchführung des Projektes/der Maßnahme der Geschäftsstelle des Sportkreises Wetterau vorzulegen, jedoch spätestens bis zum 31.10. eines jeden Jahres.
Vereine, die den Antragstermin nicht einhalten konnten, können in begründeten Ausnahmefällen auch nach dem 30. April noch Anträge nachreichen. Eine Förderung ist aber nur dann noch möglich, wenn die bis dahin gestellten Anträge weiteren Spielraum im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zulassen.
Sollten sich weitere Fragen hierzu ergeben können sich die Vereine wenden an:Geschäftsstelle des Sportkreises Wetterau
Anke Glashoff
Hauptstraße 168
61209 Echzell
Telefon: 0 60 08/91 74 66
Fax: 0 60 08/91 74 67
Besuchszeiten und telefonische Sprechzeiten
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donnerstags 14 bis 19 Uhr




