Wenn das eigene Baugrundstück im Bereich eines Bodendenkmals liegt
Wenn das eigene Baugrundstück im Bereich eines Bodendenkmals liegt
Bergung von Fundmaterial aus römischer Brandschicht.
Auch bei Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen auf Grundstücken ohne bekannte Fundstellen gilt generell das Hessische Denkmalschutzgesetz. Somit müssen Bodendenkmäler – dies können Bodenverfärbungen, Mauerzüge oder Steinsetzungen sein –, die bei Erdarbeiten bekannt werden, der Archäologischen Denkmalpflege des Wetteraukreises oder dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen gemeldet werden. Auch in diesen Fällen findet eine sogenannte baubegleitende Beobachtung statt, dies bedeutet, dass während des Aushubs der Baugrube eine fachlich ausgebildete Person die Arbeiten überwacht. In der Regel ist jeder Bauherr bereit, der Wissenschaft archäologische Hinterlassenschaften auf seinem Grundstück zugängig zu machen. Oft stellt sich heraus, dass ein gewisser Stolz vorhanden ist, sein Gebäude auf einem historisch bereits bekannten Stück Erde errichten zu können. Manchmal aber ist auch das Gegenteil der Fall, oft, weil noch immer der Gedanke an einen gefürchteten „Baustopp“ in den Köpfen spukt. Verzögerungen dieser Art sind eine ganz große Ausnahme, da die Stellen, die eine längere Ausgrabung nach sich ziehen, in der Regel der Archäologischen Denkmalpflege bekannt sind und bereits weit im Vorfeld neuer Baumaßnahmen untersucht werden.
Bronzezeitliche Grube - baubegleitende Dokumentation
4.1 Kreis- und Regionalentwicklung
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