Häufig gestellte Fragen

Landrat Joachim Arnold antwortet auf die am häufigsten gestellten Fragen

Landrat Joachim Arnold antwortet auf die am häufigsten gestellten Fragen


Nach welchen Gesichtspunkten werden die zusätzlichen Investitionsmittel verteilt? 
Vorrangig sind Maßnahmen zur Energieeinsparung. Mit modernen Heizungsanlagen, neuen Fenstern sowie zeitgemäßer Gebäudedämmung werden wir unsere Schulen weiter modernisieren. Dies dient auch dem Klimaschutz und spart uns in der Zukunft unnötige Energiekosten. Ebenso wichtig sind Neubauten, um ganztägigen Unterricht zu ermöglichen. Auch die Erneuerung von Fachräumen und die Sanierung von Sporthallen sind Investitionsschwerpunkte.  

Wer legt die einzelnen Maßnahmen fest? 
Die Kreisverwaltung hat Vorschläge ausgearbeitet, die mit den einzelnen Schulen abgestimmt sind. Letztendlich entscheiden werden die politischen Gremien des Wetteraukreises.  

Wie kann damit die Konjunktur möglichst effektiv gestützt werden? 
Alle Maßnahmen müssen zusätzlich und dürfen nicht Bestandteil bisheriger Haushaltsplanung sein. Die Sonderinvestitionsprogramme sind an einen engen zeitlichen Rahmen gebunden. Ein Großteil der Investitionen wird noch in diesem Jahr umgesetzt bzw. begonnen.  

Wie können möglichst viele kleinere mittelständische Unternehmen aus der Region profitieren? 
Unsere Vorschläge haben genau dieses Ziel im Auge. Zusätzlich werden die befristeten Erleichterungen beim Vergabewesen angewendet. Ich habe das Ziel vorgegeben, alle Möglichkeiten zu nutzen, damit möglichste viele unserer heimischen Betriebe von dem vergrößerten Investitionsvolumen profitieren.  

Ist die Verwaltung für dieses Großprojekt gewappnet? 
Die Umsetzung der Sonderinvestitionsprogramme ist zum Kreisziel mit oberster Priorität erhoben worden. Spezialisten aus allen Verwaltungsteilen habe ich in ein eigens gebildetes Projektteam zusammengeführt, um diese Herkulesaufgabe planvoll, systematisch und transparent zu lösen. Gemeinsam mit den Technikern des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und externen Fachbüros werden wir zusätzlich zu unserem  eigenen Bausonderbauprogramm Investitionen in einer Größenordnung von drei Haushaltsjahren umsetzen.  

Welchen Eigenanteil muss der Wetteraukreis einbringen? 
Bei den Mitteln aus dem Sonderinvestitionsprogramm des Landes ist ein Sechstel der Tilgungsleistung vom Wetteraukreis zu tragen. Die Zuwendungen des Bundes sind um 25 Prozent aufzustocken. Diese Aufwendungen teilen sich Land und Kreis. Die Zinslast für beide Programme wird aus dem kommunalen Finanzausgleich bezahlt. Folglich stehen daraus in der Zukunft nur begrenzt Mittel für die Kommunen zur freien Verfügung. Auch aus diesem Grund sind vor allem Investitionen zur Energieeinsparung sehr sinnvoll. 

Welche Regelungen gelten für sie Städte und Gemeinden? 
Für die Kommunen reicht der Spielraum für diese Sonderinvestitionen von Sportstätten, über Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser bis hin zu Straßen und Kindertagesstätten. Insgesamt sollten laut Hessischem Innenministerium mindestens 20 Prozent der Mittel der kommunalen Familie für Brandschutzmaßnahmen bzw. für Sportstätten eingesetzt werden.