Vergabebeschleunigungserlass
Vergabebeschleunigungserlass
Um eine zügigere Abwicklung der Projekte zu unterstützen, hat der Gesetzgeber im Vergabebeschleunigungserlass vom 18.03.09 das Vergabeverfahren vereinfacht.
I. Anhebung der Freigrenzen
Freihändige Vergabe
- Liefer- und Dienstleistungen (je Auftrag) sowie bei Bauleistungen (je Fachlos) bis netto 100.000 Euro
Beschränkte Ausschreibungen…
- von Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von netto 1 Million Euro (je Fachlos)
- von Liefer- und Dienstleistungen bis zu einer Grenze von netto 206.000Â Euro je Auftrag
Öffentliche Ausschreibung
- von Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von netto 1 Million Euro (je Fachlos)
- von Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von netto 206.000 Euro (je Auftrag)
II. Freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung:
Ein Interessensbekundungsverfahren in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) wird u.a. ab folgenden Wertgrenzen durchgeführt:
- Bauanträge: ab 250.000Â Euro je Auftrag
- Lieferungen: ab 50.000 Euro je Auftrag
- Dienstleistungen: ab 80.000 Euro je Auftrag
Informationen zu Fachlosen und Aufträgen unterhalb dieser Wertgrenzen finden Sie hier .
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