Vergabebeschleunigungserlass

Vergabebeschleunigungserlass

Vergabebeschleunigungserlass


Um eine zügigere Abwicklung der Projekte zu unterstützen, hat der Gesetzgeber im Vergabebeschleunigungserlass vom 18.03.09 das Vergabeverfahren vereinfacht.

I. Anhebung der Freigrenzen

Freihändige Vergabe

  • Liefer- und Dienstleistungen (je Auftrag) sowie bei Bauleistungen (je Fachlos) bis netto 100.000 Euro

Beschränkte Ausschreibungen…

  • von Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von netto 1 Million Euro (je Fachlos)
  • von Liefer- und Dienstleistungen bis zu einer Grenze von netto 206.000 Euro je Auftrag

Öffentliche Ausschreibung

  • von Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von netto 1 Million Euro (je Fachlos)
  • von Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von netto 206.000 Euro (je Auftrag)

II. Freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung:

Ein Interessensbekundungsverfahren in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) wird u.a. ab folgenden Wertgrenzen durchgeführt:

  • Bauanträge: ab 250.000 Euro je Auftrag
  • Lieferungen: ab 50.000 Euro je Auftrag
  • Dienstleistungen: ab 80.000 Euro je Auftrag

Informationen zu Fachlosen und Aufträgen unterhalb dieser Wertgrenzen finden Sie hier .