Aufgaben des Kreistages

Aufgaben des Kreistages

Aufgaben des Kreistages


Der Kreistag beschließt über alle Angelegenheiten des Landkreises. Er überwacht zudem die gesamte Verwaltung und die Geschäftsführung des Kreisausschusses.
In der ersten Sitzung einer Wahlperiode wird der Kreistagsvorsitzende gewählt. Der Kreistagsvorsitzende führt die Geschäfte des Kreistages und leitet die Sitzungen.
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse kann der Kreistag Ausschüsse bilden.

Die Fachausschüsse