Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Wenn Sie ein Gebäude mit mehreren Nutzungseinheiten (zum Beispiel Mehrfamilienwohnhaus) einzeln vererben oder veräußern möchten, muss zuvor Wohnungseigentum gebildet werden. Hierfür ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Abgeschlossenheitsbescheinigung – auch WEG-Bescheinigung genannt –erforderlich.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird ausgestellt für jede einzelne abgeschlossene Wohneinheit. Eine solche Wohneinheit muss mindestens über eine Kochgelegenheit/Küche sowie einen Wasseranschluss, Ausguss und WC verfügen. Zusätzlich können einzelne Räume (zum Beispiel Kellerräume) oder Garagen als abgeschlossen bescheinigt werden.
Die einzelnen abgeschlossenen Wohneinheiten sollten Sie durch Nummerierung kenntlich machen. Den Wohneinheiten zugeordnete Einzelräume oder Garagen müssen die gleiche Ziffer wie die Wohnung erhalten.
Räume, Gebäudeteile oder Einrichtungen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, müssen Sie nicht kennzeichnen. Hierzu gehören zum Beispiel die Freiflächen des Grundstücks, Zufahrten zu PKW-Stellplätzen, das Treppenhaus, ein Aufzug oder Gemeinschafträume wie Waschküche und Fahrradkeller.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag
- Pläne in dreifacher Ausfertigung
- Freiflächenplan
- Aufteilungspläne im Maßstab 1:100 mit Darstellung der Grundrisse aller Gebäude auf dem Grundstück
- Ansichten
- Schnitte
Kosten
Die Gebühr für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beträgt nach der Satzung des Wetteraukreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren 200,00 Euro je Wohnungs- und Nutzungseinheit. Für jede zusätzliche Mehrausfertigung wird eine Gebühr von 30,00 Euro erhoben.Ansprechpartner/innen
Butzbach
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Griseldis Kasprzyk | +(49) 6031 83 4528 | 336 B |
Reichelsheim, Wölfersheim
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Ute Schneeberger | +(49) 6031 83 4530 | 335 B |
Bad Nauheim, Florstadt, Rockenberg
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Stephan Reik | +(49) 6031 83 4526 | 334 B |
Münzenberg, Niddatal, Rosbach
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Dieter Zimpel | +(49) 6031 83 4537 | 342 B |
Echzell, Friedberg, Ober-Mörlen, Wöllstadt
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Thomas Hinkel | +(49) 6031 83 4531 | 337 B |
Bad Vilbel, Karben
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Frank Horn | +(49) 6031 83 4533 | 344 B |
Büdingen, Glauburg, Hirzenhain, Limeshain
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Karl-Heinz Baltromejus | +(49) 6042 989 4542 | 34 |
Altenstadt, Gedern, Kefenrod, Ortenberg
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Werner Wunderlich | +(49) 6042 989 4576 | 33 |
Nidda, Ranstadt
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Norbert Lott | +(49) 6042 989 4545 | 32 |
Zuständig
4.5 Bauordnung
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