Bauvoranfragen

Bauvoranfragen



Sie möchten wissen, wie Sie Ihr Grundstück bebauen und nutzen können? Bevor Sie einen förmlichen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu Ihrem Bauvorhaben im Rahmen einer Bauvoranfrage klären lassen.

Der Bauvorbescheid ist verbindlich und gilt drei Jahre; auf Antrag kann er um ein Jahr verlängert werden. Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zur Ausführung des Vorhabens.


Benötigte Unterlagen
  • Antragsformular
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (sog. Flurkarte), Maßstab 1:1.000
  • Freiflächenplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Bau- und Nutzungsbeschreibung

Je nach Fragestellung kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Um Verzögerungen innerhalb des Verfahrens zu vermeiden, empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung mit unseren zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen.


Kosten
Die Gebühr für eine Bauvoranfrage beträgt bis zu 40 % der Genehmigungsgebühr, jedoch mindestens 100,00 €. Grundlage hierfür ist die Satzung des Wetteraukreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren.

Rechtliche Grundlagen
§ 66 Hessische Bauordnung

Ansprechpartner/innen
Fachstelle 4.5.2 Nord (Bad Nauheim, Butzbach, Echzell, Florstadt, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Werner Franz Becker
+(49) 6031 83 4520 331 B Mail

Fachstelle 4.5.3 Süd (Bad Vilbel, Friedberg, Karben, Rosbach, Wöllstadt)
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Ute Schneeberger +(49) 6031 83 4530 335 B Mail

Fachstelle 4.5.4 Ost (Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Volker Gerlach +(49) 6042 989 4540 28 Mail


Zuständig
4.5 Bauordnung