Bauvoranfragen
Sie möchten wissen, wie Sie Ihr Grundstück bebauen und nutzen können? Bevor Sie einen förmlichen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu Ihrem Bauvorhaben im Rahmen einer Bauvoranfrage klären lassen.
Der Bauvorbescheid ist verbindlich und gilt drei Jahre; auf Antrag kann er um ein Jahr verlängert werden. Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zur Ausführung des Vorhabens.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (sog. Flurkarte), Maßstab 1:1.000
- Freiflächenplan
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Bau- und Nutzungsbeschreibung
Je nach Fragestellung kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Um Verzögerungen innerhalb des Verfahrens zu vermeiden, empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung mit unseren zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen.
Kosten
Die Gebühr für eine Bauvoranfrage beträgt bis zu 40 % der Genehmigungsgebühr, jedoch mindestens 100,00 €. Grundlage hierfür ist die Satzung des Wetteraukreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren.Rechtliche Grundlagen
§ 66 Hessische BauordnungAnsprechpartner/innen
Fachstelle 4.5.2 Nord (Bad Nauheim, Butzbach, Echzell, Florstadt, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Werner Franz Becker |
+(49) 6031 83 4520 | 331 B |
Fachstelle 4.5.3 Süd (Bad Vilbel, Friedberg, Karben, Rosbach, Wöllstadt)
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Ute Schneeberger | +(49) 6031 83 4530 | 335 B |
Fachstelle 4.5.4 Ost (Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Volker Gerlach | +(49) 6042 989 4540 | 28 |
Zuständig
4.5 Bauordnung
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