Gebührensatzung des Fachdienstes Bauwesen
Die Höhe unserer Gebühren richtet sich nach der Satzung des Wetteraukreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren sowie dem Verwaltungskostenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung für den Bereich des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Für Amtshandlungen, die in der Gebührensatzung des Wetteraukreises nicht geregelt sind, richtet sich die Gebühr nach dem Verwaltungskostenverzeichnis.
Die Baugenehmigungsgebühren für Gebäude werden auf der Grundlage der durchschnittlichen Rohbaukosten ermittelt. Dazu wird der umbaute Raum des Gebäudes (m³) mit den durchschnittlichen Rohbaukosten multipliziert. Die sich hieraus ergebende Summe (Rohbausumme) ist dann mit dem in der Bauaufsichtsbegebührensatzung festgelegten Wert in dem dort festgelegten Verhältnis zu multiplizieren.
Die durchschnittlichen Rohbaukosten werden jährlich vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung festgelegt und im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Leistungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes werden nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz berechnet.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
Satzung des Wetteraukreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren und Satzung des Wetteraukreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz i.V.m. Hess. VerwaltungskostengesetzDownload:
Gebührensatzung der unteren Bauaufsicht und des vorbeugenden Brandschutzes
(pdf
, 6958 KB)
Zuständig
4.5 Bauordnung
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