Schülerbeförderung / Erstattung von Fahrtkosten
Die Erstattung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler richtet sich nach dem § 161 des Hess. Schulgesetzes. Danach besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler der 1. - 10. Klasse der allgemein bildenden Schulen (G8-Gymnasien nur bis einschließlich der 9. Klasse). Besuchen Schülerinnen und Schüler die von ihrem Wohnort aus nächstgelegene Schule der gewählten Schulform (Förderstufen sind keine eigenständige Schulform), so kann auch eine kostenlose Schülerjahreskarte ausgegeben werden. Weiterhin können für folgende Schulformen Fahrtkosten erstattet werden:
• Grundstufe der Berufsschule,
• Berufsfachschule (nur Jahrgangsstufe 10)
• Berufsvorbereitungsjahr und
• Berufsgrundbildungsjahr.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Entfernung zwischen Wohn- und Schulort mehr als zwei Kilometer (für Grundschulen) bzw. mehr als drei Kilometer (für weiterführende Schulen) beträgt. Außerdem müssen öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg benutzt werden. Die Kosten für die Benutzung von privaten Fahrzeugen sind nur in begründeten Ausnahmefällen erstattungsfähig.
Die Erstattung muss mit dem nachfolgend abgebildeten Antrag erfolgen, der in den Sekretariaten oder direkt beim Schulverwaltungsamt erhältlich ist. Die Angaben über den Schulbesuch müssen von der besuchten Schule bestätigt werden.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten:
Formular 1: Grundantrag Fahrtkosten
Formular 2: Antrag Praktikum Fahrtkosten
Rechtliche Grundlagen
§ 161 Hess. SchulgesetzBesonderes
Fragen zu den Themenbereichen öffentlicher Linienverkehr, Fahrpläne, Tarifgestaltung sowie den Verkauf von DB-Fahrkarten und ähnlichem richten Sie bitte an die VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH.Besuchsadresse:
VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen
Dienstleistungszentrum -Gebäude A-
Europaplatz
61169 Friedberg
Tel.: 06031-7175 – 0
Fax: 06031-7175 – 111
service.friedberg@vgo.de
Dort werden auch die Kundenkarten oder die Berufsschulausweise kostenlos ausgestellt. Die dafür benötigten Bestellscheine sind dort ebenfalls erhältlich.
Ansprechpartner/innen
Für Fragen zu den Themen Schülerbeförderung / Fahrgeldrückerstattung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) zur Verfügung.
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Nina Kühne | +(49) 6031 7175 41 | Gebäude A, Dienstleistungszentrum | |
| Marion Bink | +(49) 6031 7175 42 | Gebäude A, Dienstleistungszentrum | |
| Rainer Herok | +(49) 6031 1660938 | Hanauer Str. 15 61169 Friedberg |
Links
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Sonderfachdienst Schule
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