Lebensmittelüberwachung
Lebensmittel
Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenständen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher/innen abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften entsprechend geahndet werden. Eine wirkungsvolle und qualifizierte Lebensmittelüberwachung ist der beste Garant für optimalen Verbraucherschutz und wird zu Recht von den Bürgern/innen des Wetteraukreises erwartet.
In der Praxis sieht dies so aus, dass die derzeit 4 Lebensmittelkontrolleure unter Leitung von Frau Dr. Veronika Ibrahim regelmäßige Beratungen, Kontrollen, Überprüfungen und Probenentnahmen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Bei Beschwerden oder in Verdachtsfällen werden gezielt Kontrollen und Probenentnahmen durchgeführt. Die Untersuchung der gezogenen Proben findet in den Labors des Landes Hessen in Kassel, Gießen oder Wiesbaden statt.
Die Lebensmittelkontrolleure sind hochqualifizierte Mitarbeiter, die in der Regel Meister im Fleischer-, Bäcker- oder Kochhandwerk sind und die zusätzlich eine über 2-jährige anspruchsvolle Ausbildung mit abschließender Prüfung absolvieren mussten.
Die Leitung der Lebensmittelkontrolleure obliegt den Veterinären/innen, die im Rahmen ihres Studiums der Veterinärmedizin u.a. im Lebensmittelbereich (Lebensmittelhygiene, Mikrobiologie, Fleisch- und Milchhygiene) eine Hochschulausbildung erfahren haben und diese mit dem Staatsexamen u.a. auch im Fach „Lebensmittel“ abgeschlossen haben.
Insgesamt werden im Wetteraukreis ca. 3.100 Betriebe regelmäßig beraten und kontrolliert.
Diese Betriebe gliedern sich in Gaststätten, Imbisse, Metzgereien, Schlachtbetriebe, Bäckereien, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime, Kantinen) Handelsagenturen sowie Direktvermarkter. Nicht zu vergessen sind die zusätzlich jährlich über 500 stattfindenden Vereinsfeste und Märkte, die ebenfalls der Beratung und Überwachung unterliegen.
Ein großer Teil des operativen Geschäftes sind die immer häufiger eintreffenden EU und weltweiten Schnellwarnungen. Diese Lebensmittelrückrufe (z.B. gesundheitsgefährdende Produkte, Gammelfleisch) müssen von der Veterinärbehörde umgehend bearbeitet und überwacht werden.
Mögliche Sanktionen gegen Hersteller oder Händler der betroffenen Waren sind einzuleiten.
Benötigte Unterlagen
Links
Gesundheitsdezernent Lich legt Jahresbericht 2010 der Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung vor
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