Norovirus (Norwalk-Like-Virus) Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Norovirus Infektionskrankheit



Noroviren sind häufig Ursachen von akuten Gastroenteritis-Ausbrüchen in Alten-, Pflege- und Kinderheimen.

Nach den Rotaviren sind Noroviren die zweithäufigste Ursache akuter Gastroenteritiden bei Kleinkindern im Alter von 6 Monaten bis zu 2 Jahren.

Die Infektiosität ist sehr hoch; eine geringe Anzahl an Viruspartikeln ist ausreichend um die typischen Symptome Erbrechen und Durchfall auszulösen.

Nach § 34 Abs. 1 dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Dies ist nach dem Abklingen der klinischen Symptome wieder möglich.

Ebenso dürfen erkrankte Personen nicht in Lebensmittelberufen tätig sein und keine betreuenden Tätigkeiten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen ausüben. Eine Wiederaufnahme der Tätigkeiten sollte frühestens 2 Tage nach Abklingen der klinischen Symptome erwogen werden.

Benötigte Unterlagen


Rechtliche Grundlagen
§§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG: Der feststellende Arzt ist verpflichtet, den Verdacht sowie die Erkrankung an einer infektiösen Gastroenteritis dem Fachdienst Gesundheit mitzuteilen, sofern die Person im Lebensmittelbereich tätig ist bzw. zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein Zusammenhang vermutet wird.

§ 7 Abs. 1 Nr. 34 IfSG: Jeglicher Nachweis auf Noroviren ist vom feststellenden Labor unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.


Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/innen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Richard Eberhard
Hygieneinspektor
+(49) 6031 83 2323 193 Mail
Dennis Knau
Hygieneinspektor
+(49) 6031 83 2324 195 Mail
Maximilian Knödler
Hygieneinspektor in Ausbildung
+(49) 6031 83 2325 195 Mail
Dominik Kuhn
Hygieneinspektor
+(49) 6031 83 2326 195 Mail


Zuständig
2.3.2 Kommunalhygiene