Tierschutz
Tiertransport
Grundlage ist das Tierschutzgesetz. Am 21. Juni 2002 hat der Bundesrat einer Verfassungsänderung zugestimmt. Damit ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert und zum Staatsziel erhoben.
Alle Personen, die mit Tieren zu tun haben, werden bei Bedarf vom Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung über Haltungsanforderungen und Rechtsvorschriften auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes und über entsprechende Haltungsverordnungen, z.B. für Schweine, Kälber und Legehennen, informiert und beraten.
Besondere tierschutzrechtliche Anforderungen gelten für den Transport von Tieren. Vor der Abfertigung ist entsprechend der Tierschutztransportverordnung die Eignung der Fahrzeuge, die Transportfähigkeit der Tiere und die Organisation des Transports zu überprüfen. Der vom Transporteur vorzulegende Transportplan mit Angaben über Details der Fahrtstrecke muss plausibel sein.
Bei grenzüberschreitenden Transporten ist eine behördliche Bescheinigung nach der Tierschutztransportverordnung auszustellen, aus der hervorgeht, dass die Tierschutzanforderungen erfüllt sind.
Ein großer Anteil der täglichen Arbeit im Bereich des Tierschutzes sind die immer häufiger eingehenden Hinweise aus der Bevölkerung auf tierschutzwidrige Zustände.
Die darauf folgenden Kontrollen sind sehr zeitaufwendig und manchmal auch unbegründet (Nachbarschaftsstreitereien).
In begründeten Fällen werden allerdings die notwendigen Anordnungen getroffen, die von mündlichen Anordnungen, über Bußgeldverfahren und Strafverfahren bis zur Wegnahme der Tiere und Tierhaltungsverboten reichen.
Für die Durchführung der operativen Aufgaben stehen dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 1 Tierarzt, 4 Tierärztinnen und 2 Tiergesundheitsaufseher zur Verfügung.
Eine sehr produktive Zusammenarbeit wird mit den Tierschutzorganisationen im Kreis (u.a. Bund gegen den Missbrauch der Tiere, Tierheim Rödgen) gepflegt. Kreisübergreifend arbeitet der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung äußerst erfolgreich mit der Tierschutzorganisation „Animals Angels“ zusammen.
Nach dem Tierschutzgesetz sind insbesondere für bestimmte gewerbsmäßige Tierhaltungen und den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers/in und an eine artgerechte Tierhaltung gebunden sind.
Solche Einrichtungen sind z.B. Zoofachhandlungen, Versuchstierhaltungen, Zirkusbetriebe, Hunde- und Katzenzuchten, Tierheime, Reit- und Fahrbetriebe, Transportunternehmen, Schädlingsbekämpfungsfirmen.
Die Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass die Einrichtung überhaupt betrieben werden darf.
Im Rahmen der Erlaubniserteilung ist die Sachkunde des Antragstellers durch Fachgespräche beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung nachzuweisen.
Der Inhalt dieser Sachkundeprüfungen richtet sich nach der beabsichtigten Tätigkeit.
Für den gewerblichen Tiertransport ist darüber hinaus eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die nach einer bestandenen Sachkundeprüfung erteilt wird.
Auch nach Inbetriebnahme der Einrichtung werden die Tierhaltungen (z.B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig kontrolliert, um die Einhaltung der Tierschutzanforderungen sicherzustellen.
Benötigte Unterlagen
Download:
Links
Fotos zum Tierschutz Jahresbericht 2007Zuständig
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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