Meldeformular Gemeinschaftseinrichtung gemäß Infektionsschutzgesetz § 34, Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

Meldeformular Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes



Benötigte Unterlagen

Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes - § 34 IfSG

Personen, die an Krankheiten, die im § 34 Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind, erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.


Rechtliche Grundlagen
§ 34 Infektionsschutzgesetz