Vaterschaft bei Kindern nicht verheirateter Eltern

Vaterschaft bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern



Bei Kindern nicht verheirateter Elternpaare kann die Vaterschaft bei dem Jugendamt anerkannt werden. Dies ist vor und nach der Geburt des Kindes möglich. Zur Rechtskraft der urkundlichen Vaterschaftsanerkennung wird die Zustimmungserklärung der Mutter benötigt. Diese Erklärung kann ebenfalls bei dem Jugendamt beurkundet werden. Die Beurkundung bei dem Jugendamt erfolgt kostenfrei.

Ist der von der Mutter als Vater benannte Mann nicht bereit, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen, kann eine Beistandschaft bei dem Jugendamt eingerichtet werden. Der Beistand bemüht sich dann um die Feststellung der Vaterschaft. Dies kann durch Klage bei dem Amtsgericht erfolgen.

Benötigte Unterlagen

freiwillige Anerkennung vor der Geburt des Kindes

  • Mutterpass
  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

freiwillige Anerkennung nach der Geburt des Kindes

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile  

bei Einrichtung einer Beistandschaft

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Angaben zum Vater des Kindes

Ansprechpartner/innen
3.2.2 Fachstelle Unterhalt Standort Friedberg (Bad Nauheim, Ober-Mörlen, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg)
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Hildegard Tannebaum +(49) 6031 83 3291 273 Mail
Jeanette Schneider +(49) 6031 83 3292 272 Mail

3.2.2 Fachstelle Unterhalt Standort Nidda (Altenstadt, Büdingen, Glauburg, Kefenrod, Limeshain, Ortenberg, Echzell, Gedern, Hirzenhain, Nidda, Ranstadt)
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Silvia Barrs +(49) 6043 9854 14 4 Mail
Ivonne Lerch (ab 11/2011) +(49) 6043 9854 12 6 Mail
Natalie Petersen (ab 01/2012) +(49) 6043 9854 13 3 Mail

3.2.2 Fachstelle Unterhalt Standort Friedberg (Florstadt, Friedberg, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt, Bad Vilbel, Karben)
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Kerstin Steuer +(49) 6031 83 3239
274 Mail
Shelly Kraft +(49) 6031 83 3272 270 Mail
Christine Gierich +(49) 6031 83 3262 272 Mail


Zuständig
3.2.2 Unterhalt