Heimaufsicht und -beratung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Adressaten
Alle Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche ganztägig betreut werden und/oder Unterkunft erhalten.
Ziele und Aufgaben
Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die vorübergehend außerhalb des Elternhauses in Einrichtungen leben. Unsere Aufgabe ist sicher zu stellen, dass in den Einrichtungen fachliche Standards eingehalten werden, die das Wohl des Kindes zu sichern vermögen.
Unser Selbstverständnis
Jugendhilfe heute folgt dem Primat der Förderung und der Prävention. Die fachliche Ausrichtung der Heimaufsicht beruht auf eine Integration von Aufsicht und Beratung. Voraussetzung für ein Gelingen ist eine Haltung, deren fachliche Leitlinien durch folgende Prinzipien markiert sind:
- Dienstleistungsorientierung
- Lebensweltorientierung
- Professionalität
Der Rahmen der Fachaufsicht ist bestimmt durch die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Aufgabenfeldern:
1. Sicherstellung aller mit der Erteilung bzw. Änderung einer Betriebserlaubnis
relevanten Anforderungen und Mindeststandards
2. Besichtigung und örtliche Prüfung der Einrichtung nach den Erfordernissen
des Einzelfalls.
3. Prüfung der Meldeverpflichtungen insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der
Betriebserlaubnis, der Qualität und Quantität von Fachkräften und den besonderen
Vorkommnissen in den Einrichtungen.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
§§ 45 – 48 a SGB VIII§§ 16 – 19 AG-KJHG
Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Berthold Wessenbom | +(49) 6031 83 3204 | 78 |
Links
3.2 Fachdienst Jugendhilfe
zum Seitenanfang
Diese Seite drucken




