Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss



In finanziellen Notlagen kann ein Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für bedürftige Kinder unter zwölf Jahren gestellt werden.

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann unter folgenden Voraussetzungen gestellt werden:
Wenn Kinder
- das 12. Lebenjahr noch nicht vollendet haben
- bei einem alleinerziehendem (ledig, getrennt lebend, geschieden oder
verwitwet) Elternteil leben und
- kein oder unregelmäßig gezahlter Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten
- bzw. Waisenbezüge nicht mindestens in Höhe der UV-Leistungen beziehen.


Benötigte Unterlagen
Die Leistungen müssen durch einen Antrag geltend gemacht werden.

Rechtliche Grundlagen
Unterhaltsvorschussgesetz
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen

Besonderes
Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen beträgt derzeit wie folgt:
- in der 1. Altersstufe bis 6 Jahren 133,00 €
- in der 2. Altersstufe bis 12 Jahren 180,00 €

Die Unterhaltsvorschussleistung wird längstens 72 Monate gezahlt. Weiterhin endet die Zahlung wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet. Dies gilt auch wenn die Höchstleistungsdauer von 72 Monaten noch nicht erreicht ist.


Ansprechpartner/innen
Altenstadt, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Büdingen, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Karben, Kefenrod, Limeshain, Münzenberg, Nidda, Niddatal, Ober-Mörlen, Ortenberg, Ranstadt, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Jessica Bernhardt +(49) 6043 985418 8 Mail
Brigitte Becker +(49) 6043 985421 9 Mail
Roswitha Seibel +(49) 6043 985431 11 Mail
Yvonne Lorisch +(49) 6043 985435 7 Mail
N.N. +(49) 6043 985417 12 Mail
Natascha Appel +(49) 6043 985420 10 Mail

Forderungseinzug / Rückholung Unterhaltsvorschuss
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Christina Naumann +(49) 6043 985415 1 Mail
Natascha Kaiser +(49) 6043 985416 1 Mail

Forderungseinzug / Unterhaltsheranziehung Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Holger Weil +(49) 6043 985434 13 Mail


Zuständig
3.2.2 Unterhalt