Beteiligung der Betreuten in Kinder- und Jugendheimen
Die Heimaufsicht fühlt sich den Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten junger Menschen in Einrichtungen verpflichtet. Entsprechend der Empfehlung „Grundrechte und Heimerziehung“ trägt sie mit dafür Sorge, dass stationären Einrichtungen die Partizipation als eine pädagogische Aufgabe betrachten, Formen und Möglichkeiten der Mitwirkung entwickeln und etablieren. Die Bildung von Heimräten wird ausdrücklich gefördert.
Benötigte Unterlagen
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Heimaufsicht und -beratung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
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