Schutzauftrag bei Kindeswohlgfährdung
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII hat der Gesetzgeber den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung auf die Träger der freien Jugendhilfe ausgeweitet. Fachkräften bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern von Diensten und Einrichtungen, die Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz wahrnehmen, dient der § 8a " als Geländer für sozialpädagogisch-fachliches Handeln". Der § 8a bestimmt das Verfahren, wie mit gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung umzugehen ist.
Die pädagogischen MitarbeiterInnen, die Signale für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, sind aufgefordert eine "insoweit erfahrene Fachkraft" bei der Risiko-und Ressourceneinschätzung zu beteiligen.
In der Beratungsstelle verfügen MitarbeiterInnen über den zertifizierten Abschluss als "Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII".
Diese MitarbeiterInnen können Ihren Beratungs-und Entscheidungsprozess begleiten und unterstützen Sie, auf die Inanspruchnahme von Hilfen durch die Eltern hinzuwirken.
Benötigte Unterlagen
Beobachtungsbögen / Dokumentationsbögen
Kosten
Kostenlos für pädagogische MitarbeiterInnen der feien Jugendhilfe im WetteraukreisRechtliche Grundlagen
§ 8a SGB VIIIAnsprechpartner/innen
Insofern erfahrene Fachkraft
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Sibylle Eden | +(49) 6031 83 3243 | ||
| Ursula Jakobi | +(49) 6031 83 3245 | ||
| Martin Feigenbutz | +(49) 6031 83 3244 |
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