Ortslandwirte
v.l.n.r. 1. Reihe: Herwig Marloff, Heinrich Orth, Jürgen Spengler und Thomas Hollritt
dahinter die auscheidenden OLW
sowie 84 Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Amtszeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2015 neu benannt.
Die Aufgaben der Ortslandwirte/innen sind im Berufsstandsmitwirkungsgesetz dargestellt.
Dort heißt es unter anderem:
"Die Landwirtschaftsbehörden werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Orts- und Kreislandwirte/innen unterstützt. Diese wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstückverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit“.
Über diesen gesetzlichen Auftrag hinaus werden die Ortslandwirte/innen aufgrund ihrer Ortskenntnis häufig von der Gemeindeverwaltung, aber auch von anderen Behörden und Institutionen in Anspruch genommen. Neben den Tagungen der Agrarverwaltung nehmen die Ortslandwirte/innen häufig auch an Veranstaltungen der Gemeinden und anderer Gremien teil. Der Umfang ihrer Tätigkeiten ist sehr unterschiedlich und wird auch von regionalen Anlässen bestimmt (zum Beispiel Bau von Straßen-, Bahn-, Leitungstrassen, Ausweisung von Schutzgebieten etc.). Die Ortslandwirte/innen fungieren häufig als Mittler zwischen Landwirtschaft und Verwaltungen sowie der Bevölkerung des ländlichen Raums.
Als Fachdienst Landwirtschaft sehen wir im Ortslandwirte/innen eine/n orts- und sachkundige/n Ansprechpartner/in die/der uns bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben in vielen Themenfeldern unterstützt.
Die Adresse aller Ortslandwirte/innen bzw. Stellvertreter/innen des Wetteraukreises
können Sie der pdf - Datei entnehmen.
Benötigte Unterlagen
Zuständig
4.2. Landwirtschaft
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