Naturschutzbeirat
Neue und ehemalige Mitglieder des Naturschutzbeirates
Der Naturschutzbeirat ist ein Gremium, das nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz bei allen Unteren Naturschutzbehörden in Hessen einzurichten ist. Ihm gehören unabhängige und sachverständige Personen an. Die Beiratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Darunter sind Vertreterinnen und Vertreter aller acht in Hessen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen, sowie von den politischen Parteien und der Landwirtschaft. Sie unterstützen und beraten die Untere Naturschutzbehörde des Wetteraukreises in grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes.
Dies gilt insbesondere für
- die Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Satzungen,
- Planungen und Planfeststellungen nach anderen Rechtsvorschriften von überörtlicher Bedeutung, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt;
- für das gesamte Kreis- oder Stadtgebiet bedeutsame Vorgänge, bei denen die untere Naturschutzbehörde eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis hat.
Den zur Zeit insgesamt 18 Personen des Naturschutzbeirat steht jeweils ein/e Stellvertreter/in zur Seite.
Die Mitglieder des Beirats werden vom Kreisausschuss berufen. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre und endet für den derzeitigen Beirat am 31.08.2013.
Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind nicht öffentlich.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
§ 22 Hessisches Ausführungsgesetz zum BundesnaturschutzgesetzAnsprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Hendrik Hollender | 06031/83-4304 | 201 | |
| Michael Schwarz | 06031/83-4312 | 216 |




