Beurteilung von Bauanträgen nach dem Hessischen Naturschutzgesetz

Beurteilung von Bauanträgen nach dem Bundesnaturschutzgesetz



Wenn Sie im Außenbereich eine baugenehmigungspflichtige Anlage errichten wollen, müssen Sie beim Fachdienst Bauordnung einen Bauantrag stellen. Von den Exemplaren des Bauantrags, die Sie beim Fachdienst Bauordnung abgeben müssen, erhält auch die Untere Naturschutzbehörde eines, um Ihr Bauvorhaben aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege zu beurteilen. Deshalb gehört eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung sowie eine Biotopwertberechnung nach der Hessischen Kompensationsverordnung dazu. Nähere Informationen zur Biotopwertberechnung und zur Hessischen Kompensationsverordnung finden Sie unter dem unten angegebenem Link.

Wir prüfen die Bauanträge auf planerische und rechnerische Richtigkeit der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Bepflanzung). Außerdem setzen wir ggf. eine Ersatzzahlung und eine Sicherheitsleistung fest. Es folgt die Kontrolle der festgesetzten Pflanzmaßnahmen vor Ort nach Fertigstellung der Bauvorhaben.
Ferner werden eigenständige Ersatzmaßnahmen fachlich beurteilt und nach Ausführung überprüft. Abschließend erfolgt die Rückzahlung der Sicherheitsleistung.

Diese Dienstleistung wird bei uns nach dem Regionalprinzip bearbeitet.

Benötigte Unterlagen


Kosten
Einzelfallbezogen

Rechtliche Grundlagen
§§ 3, 13 - 18, 39, 67 des Bundesnaturschutzgesetzes

Ansprechpartner/innen
Altenstadt, Glauburg, Limeshain
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Karl-Friedrich Michl +(49) 6031 83 4307 213 Mail

Bad Nauheim, Friedberg, Münzenberg, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Michael Schwarz +(49) 6031 83 4312 216 Mail

Bad Vilbel, Niddatal
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Ulla Heckert +(49) 6031 83 4308 215 Mail

Büdingen, Karben, Wöllstadt
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Peter Hünner +(49) 6031 83 4306 211 Mail

Echzell, Florstadt, Gedern, Hirzenhain, Kefenrod, Nidda, Ortenberg, Ranstadt
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Hendrik Hollender +(49) 6031 83 4304 201 Mail

Links
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz


Zuständig
Untere Naturschutzbehörde