Landwirtschaftliche Stellungnahmen zu Planungen

Landwirtschaftliche Stellungnahmen zu Planungen



Strohballen auf einem Weizenfeld

Strohballen auf einem Weizenfeld

Die Feldflur, das durch landwirtschaftliche Nutzung geprägte Offenland, erfüllt viele Funktionen für die Allgemeinheit und im Besonderen für die Landwirtschaft. Die Feldflur ist Lebensraum für Pflanzen und Tiere und Erholungsraum für die Menschen. Sie dient außerdem der Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen und bildet dadurch die Grundlage für Arbeitsplätze und Einkommen in der Landwirtschaft. Die Güter Boden, Wasser und Klima sind besonders in der freien Landschaft als Lebensgrundlagen zu schützen. Wird die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der Feldflur durch eine öffentliche oder private Planung (Wohnbebauung, Straßenbau u.ä.) nachhaltig verändert oder für andere Zwecke überplant, wird der Fachdienst Landwirtschaft als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es wird aus landwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen zur Planung selbst und zur Art der Umsetzung sowie zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, um - ggf. in Abstimmung mit den Ortslandwirten - alle vermeidbaren Beeinträchtigungen des Bodens, der Bewirtschaftungsstrukturen usw. auszuschließen.

Benötigte Unterlagen



Zuständig
4.2. Landwirtschaft