Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Mastschweinestall bei Bad Nauheim-Wisselsheim
Der Fachdienst Landwirtschaft fördert landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen des Agrarinvestitions-förderungsprogrammes (AFP). Im letzten Jahr konnten acht Betriebe mit einer Fördersumme von über 550.000 Euro gefördert werden. Die Gesamtinvestitionssumme der Projekte lag bei 3 Millionen Euro. Die Mittel kommen zu 50 Prozent von der Europäischen Union.
Was wird gefördert?
Ziel des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes ist es, durch Förderung von investiven Maßnahmen, die der Stabilisierung und Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen dienen, zur Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen beizutragen. Die Interessen der Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind dabei zu berücksichtigen. Förderungsfähig sind betriebliche Investitionen zur
- Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
- Erfüllung besonderer Anforderungen an die Landwirtschaft in den Bereichen: Umweltschutz, Ökologischer Landbau, Tiergerechtere Haltung, Verbraucherschutz.
- Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommensquellen in den Bereichen: Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Urlaub auf dem Bauernhof, landwirtschaftliche oder landwirtschaftsnahe Tätigkeiten und Dienstleistungen.
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen im Sinne des Paragrafen 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen.
Wie wird gefördert?
- Bei sogenannten kleinen Investitionen: Zinszuschuss von bis zu 20 Prozent oder Zuschuss bei Erfüllung besonderer Anforderungen an die Landwirtschaft, wie u.a. die Einhaltung einer besonders tiergerechten Haltung (besondere Kriterien); bei förderfähigen Investitionsvolumen bis max. 50.000 Euro Zuschuss bis 35 Prozent
- Bei sogenannten großen Investitionen: bei förderfähigen Investitionsvolumen von mind. 50.000 Euro bis max. 1,25 Millionen Euro Zinszuschuss von bis zu 31 Prozent. Zusätzlich: Zuschuss von 10 Prozent, maximal 30.000 Euro, bei Erfüllung besonderer Anforderungen. Junglandwirte erhalten zusätzlich 10 Prozent Zuschuss (maximal 20.000 Euro).
Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung einer Hofstelle (Aussiedlung) kann zu den Kosten für die Erschließung (Wegebau, Abwasserbeseitigung, Eingrünung, Anschluss an die Energie- und Wasserversorgung sowie an das Fernsprechnetz) ein Zuschuss bis zu 21.000 Euro gewährt werden.
Weitere Informationen und Downloads entnehmen Sie bitte der Internet-Seite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Quelle: www.hmulv.hessen.de




