Ausgleichsabgabe

Ersatzgeld



Aus Mitteln des Ersatzgelddes finanziert: Ein Teich im Naturschutzgebiet "Am Mähried bei Staden".

Aus Mitteln des Ersatzgeldes finanziert: Ein Teich im Naturschutzgebiet "Am Mähried bei Staden".

Wer im Außenbereich (also nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) bauen will und dafür eine Stück Natur in Anspruch nimmt, muss hierfür einen Ausgleich oder Ersatz leisten. Ist eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme nicht möglich, ist Ersatz in Geld zu leisten.
Das Aufkommen aus der naturschutzrechtlichen Ersatzzahlung wird den Städten und Gemeinden zur Durchführung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für die Planungskosten, für die Flächenbereitstellung und die Grundpflege. Festsetzung und Verwendung des Ersatzgeldes unterliegen der Aufsicht des Landes Hessen.


Benötigte Unterlagen


Rechtliche Grundlagen
§15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Verordnungen, Erlasse und Verfügungen.


Zuständig
Naturschutz und Landschaftspflege