Hessisches Kulturlandschaftsprogramm (HEKUL)
Ziel des HEKUL ist es, landwirtschaftliche Produktionsverfahren zu fördern, die auf den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie die Erhaltung des ländlichen Lebensraums ausgerichtet sind.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Ökologischer Landbau
• Einhaltung der VO (EWG) 2092/91 und des Folgerechts (d.h. Einbeziehung der EU-Regelungen zur Tierhaltung)
2. Extensive Grünlandnutzung
• 0,3 bis 1,4 RGV je ha Hauptfutterfläche
• höchstens 60 kg mineralischer Stickstoff/ha Dauergrünland
• Begrenzung der Dungmenge auf Dauergrünland (Menge von 1,4 GV/ha)
• keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünland
• Einführung einer gesamtbetrieblich zu führenden Schlagkartei
3. Modulationsmaßnahmen
3a). Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren
Die Antragsteller verpflichten sich
• jährlich auf mindestens 5% der in Hessen gelegenen Ackerfläche (ohne Stillegungsflächen) ihres Betriebes, mindestens auf zwei Hektar
• Hauptfrüchte ohne wendende Bodenbearbeitung anzubauen, so dass Pflanzenreste der Vor- oder Zwischenfrüchte oder Untersaaten auf der Bodenfläche verbleiben.
3b). Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten in ökologisch wirtschaftenden Betrieben
Die Antragsteller verpflichten sich
• die ökologische Wirtschaftsweise in ihrem gesamten Betrieb gemäß den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 anzuwenden (siehe Maßnahme Ziff. 1),
• jährlich auf mindestens 5% des in Hessen gelegenen Ackerlandes des Betriebes (ohne Stillegungsfläche), mindestens auf zwei Hektar, nach der Ernte der Hauptfrüchte Zwischenfrüchte anzubauen bzw. Untersaaten beizubehalten, so dass in den Monaten Oktober bis 15. Januar ein bodenbedeckender Bestand vorliegt.
• Der Umbruch der Fläche darf nicht vor dem 15. Januar erfolgen
• In dem auf die Aussaat folgenden Kalenderjahr ist ein Fruchtwechsel erforderlich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Sinne des EU-Rechts (Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung 3508/92), die Flächen im Bundesland Hessen bewirtschaften.
Sie müssen sich für fünf Jahre verpflichten, nach den für die jeweilige Maßnahme vorgesehenen Richtlinien des HEKUL zu wirtschaften.
Förderhöhen im HEKUL
1. Ökologischer Landbau
Ackerkulturen und Dauergrünland 190 €/ha
Feldgemüse (incl. Spargel und Erdbeeren) 350 €/ha
Dauerkulturen und Baumschulen 670 €/ha
Kontrollkostenbeihilfe 35 €/ha, maximal 530 € je Betrieb
2. Extensive Grünlandnutzung
Extensive Grünlandnutzung (Basis) 90 €/ha
3. Modulationsmaßnahmen
Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren 60€/ha
Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten in ökologisch wirtschaftenden Betrieben 70€/ha
Ab 01.Januar 2007 werden keine neuen HEKUL-Vereinbarungen mehr abgeschlossen. Das Programm wird im Rahmen des Hessischen Integrierten Agrarumweltprogrammes (HIAP) weitergeführt.
Quelle: www.hmulv.hessen.de
Benötigte Unterlagen
Links
Hessisches Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und VerbraucherschutzHessisches Integriertes Agrarumweltprogramm (HIAP)
Zuständig
4.2. Landwirtschaft
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