Kinder- und Jugendförderung im Naturschutz
Neugestaltung einer Wiese am Kindergarten "Puzzle" in Ortenberg-Bleichenbach
Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Die Anträge für förderungswürdige Projekte können von Personen, Gruppen, Organisationen oder Verbänden, die im Wetteraukreis ansässig sind, beim Kreisausschuss des Wetteraukreises, Europaplatz, 61169 Friedberg, eingereicht werden. Der Antrag muss die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die das Projekt durchführen wollen, und ihr Alter enthalten. Außerdem sind die Gesamtkosten des Projektes und dessen Finanzierung einschließlich Drittmitteln angegeben werden. Dem Antrag muss eine Dokumentation des Projektverlaufs (Beschreibung, Fotos) beigefügt werden.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Kinder- und Jugendförderung
Rechtliche Grundlagen
Richtlinien des Kreisausschusses des Wetteraukreises vom 05.10.1999Besonderes
Diese Leistung wird auf Antrag gewährt.Download:
Antrag Kinder- und Jugendfoerderung
(pdf
, 63 KB)
Richtlinien Jugendförderung Naturschutz (pdf,
77 KB)
Zuständig
Naturschutz und Landschaftspflege
zum Seitenanfang
Diese Seite drucken




