Kinder- und Jugendfoerderung im Naturschutz

Kinder- und Jugendförderung im Naturschutz



Projekt des Kindergartens "Puzzle" in Ortenberg-Bleichenbach

Neugestaltung einer Wiese am Kindergarten "Puzzle" in Ortenberg-Bleichenbach

„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“- der Volksmund drückt kurz und treffend aus, warum der Wetteraukreis Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege fördern will. Die Arbeit von Kindern und Jugendlichen in Naturschutz und Landschaftspflege ist besonders anerkennenswert. Sie muss gefördert werden, denn die jungen Leute, die sich für die Funktionsfähigkeit unseres Ökosystems einsetzen, sind die natur- und umweltbewussten Erwachsenen von morgen. Gefördert werden Kinder und Jugendliche, die Naturschutzarbeit in Projekten leisten und für diese keine sonstige finanzielle Förderung erhalten. In Frage kommen also beispielsweise Kindergärten, Jugendclubs oder Naturschutzgruppen, in denen Kinder und Jugendliche aktiv sind.

Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Die Anträge für förderungswürdige Projekte können von Personen, Gruppen, Organisationen oder Verbänden, die im Wetteraukreis ansässig sind, beim Kreisausschuss des Wetteraukreises, Europaplatz, 61169 Friedberg, eingereicht werden. Der Antrag muss die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die das Projekt durchführen wollen, und ihr Alter enthalten. Außerdem sind die Gesamtkosten des Projektes und dessen Finanzierung einschließlich Drittmitteln angegeben werden. Dem Antrag muss eine Dokumentation des Projektverlaufs (Beschreibung, Fotos) beigefügt werden.

Benötigte Unterlagen
Antrag auf Kinder- und Jugendförderung

Rechtliche Grundlagen
Richtlinien des Kreisausschusses des Wetteraukreises vom 05.10.1999

Besonderes
Diese Leistung wird auf Antrag gewährt.



Zuständig
Naturschutz und Landschaftspflege