Hornissennest

Hornissen, Hummeln, Wildbienen



Umsiedlung eines Hornissennestes

Ein Hornissennest in einem Wohngebäude bei der Umsiedlung. Foto: Stoll, Wölfersheim

Hornissen, Hummeln und Wildbienen gehören zu den besonders geschützten Tieren. Eine Entnahme oder Abtötung des Nestes bedarf einer Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Zu prüfen ist zu allererst, ob das Nest an seinem Standort belassen werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, ist vor Ort zu entscheiden, ob eine Umsiedlung möglich ist. Erst wenn auch diese Möglichkeit ausscheidet, darf eine Befreiung zur Abtötung der Hornissen, Hummeln oder Wildbienen erteilt werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Rechtfertigung zur Beseitigung eines Nestes immer nur im unmittelbaren Wohn- oder Geschäftsbereich gegeben ist, wenn eine Insektengiftallergie besteht, die von einem Arzt attestiert sein muss. Auch wenn sich kleine Kinder im Haushalt befinden, die noch nicht die Schule besuchen, kann eine Beseitigung eines Nestes von Hornissen, Hummeln oder Wildbienen angezeigt sein.

Die Beseitigung oder Umsiedlung des Nestes wird auf Antrag gewährt. Das entsprechende Antragsformular können Sie untenstehend herunterladen.

Diese Leistung wird bei uns nach dem Regionalprinzip bearbeitet:

Benötigte Unterlagen
  • Antrag auf Umsiedlung oder Beseitigung

Kosten
Aufwandsentschädigung für den/die Umsiedler/in

Rechtliche Grundlagen
§§ 44 und 67 des Bundesnaturschutzgesetzes



Zuständig
Naturschutz und Landschaftspflege