Wespennest

Wespennest



Für die Entfernung von Wespen muss eine schriftliche Genehmigung bei uns beantragt werden, da diese Tiere dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen. Es ist aber möglich, mit den Tieren auszukommen. In den meisten Fällen herrscht eine unbegründete Panik vor diesen Tieren. Es kommt auch bei Wespen nur zu Stichen, wenn diese Tiere sich durch den Menschen bedroht fühlen.

Wenn Sie Probleme mit Wespen in Ihrem häuslichen Umfeld haben, wenden Sie sich zur Beratung bitte an uns.

Bei einer unvermeidbaren Beseitigung eines Wepennestes können Sie sich den Antrag herunterladen und bei uns einreichen.

Wir haben diese Aufgabe nach dem Regionalprinzip gegliedert:

Benötigte Unterlagen
Antrag

Kosten
Aufwandsentschädigung bei notwendiger Umsiedlung oder Beseitigung

Rechtliche Grundlagen
§§ 35 bis 38 des Hessischen Naturschutzgesetzes, § 39, 42 und 62 des Bundesnaturschutzgesetzes




Zuständig
Naturschutz und Landschaftspflege