Landschaftsschutzgebiete
Das Landschaftsschutzgebiet "Auenverbund Wetterau" bei Ranstadt
§ 26 Bundesnaturschutzgesetz Landschaftsschutzgebiete
"(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung."
Landschaftsschutzgebiete im Wetteraukreis werden durch Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt ausgewiesen und wir als Untere Naturschutzbehörde verwalten diese Gebiete.
Es sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Zur Zeit sind im Wetteraukreis fünf Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
§ 26 BundesnaturschutzgesetzLinks
LandschaftsschutzgebieteZuständig
Naturschutz und Landschaftspflege
zum Seitenanfang
Diese Seite drucken




