Naturschutzgebiete
Der Quarzitbruch von Rosbach wurde als Naurschutzgebiet ausgewiesen.
"(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit."
Naturschutzgebiete werden im Bereich des Wetteraukreises vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgewiesen.
Die Schutzwürdigkeit eines Gebietes muss mit einem wissenschaftlichen Gutachten belegt werden. Ein Rahmenplan gibt dann die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erhaltung der Schutzwürdigkeit des Gebietes vor. Nach mehreren Jahren der Pflege eines Naturschutzgebietes werden umfangreiche Effizienzkontrollen durchgeführt. Damit wird geprüft, ob die Maßnahmen auch eine positive Langzeitwirkung für das Gebiet haben.
Die Betreuung der Naturschutzgebiete im Wetteraukreis nimmt Herr Josef Tiefenbach vom Forstamt Nidda, Auf der Platte 34, 63667 Nidda, Tel.-Nr.: 06043/9657-0 wahr.
Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sind diese Gebiete auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Naturschutzgebiete dürfen nicht zerstört, beschädigt, verändert oder nachhaltig gestört werden. Solche Handlungen werden nach der Maßgabe der für das jeweilige Schutzgebiet ernannten Rechtsverordnung geahndet.
Im Wetteraukreis gibt des derzeit 41 Naturschutzgebiete.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
§ 23 BundesnaturschutzgesetzDownload:
Zuständig
Naturschutz und Landschaftspflege
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