Milchgarantiemengenregelung

Milchabgabenverordnung



• Umsetzung der Rechtsvorschriften auf Landkreisebene (Milchabgabenverordnung)
• Antragsbearbeitung im Rahmen der Milchgarantiemengenregelung
• Übertragungen außerhalb der Verkaufsstelle
• Angebote zur Abgabe einer Anlieferungsreferenzmenge, Ausstellung einer Bescheinigung für die Verkaufsstelle von Milch
• Statistische Auswertungen

Quelle: Regierungspräsidium Kassel


Benötigte Unterlagen



Zuständig
4.2. Landwirtschaft