Milchabgabenverordnung
• Umsetzung der Rechtsvorschriften auf Landkreisebene (Milchabgabenverordnung)
• Antragsbearbeitung im Rahmen der Milchgarantiemengenregelung
• Übertragungen außerhalb der Verkaufsstelle
• Angebote zur Abgabe einer Anlieferungsreferenzmenge, Ausstellung einer Bescheinigung für die Verkaufsstelle von Milch
• Statistische Auswertungen
Quelle: Regierungspräsidium Kassel
Benötigte Unterlagen
Zuständig
4.2. Landwirtschaft
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