Essen auf Rädern

Essen auf Rädern - Mahlzeitendienste



Für ältere und kranke Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, besteht die Möglichkeit die unter dem Namen „Essen auf Rädern“ bekannten Mahlzeitendienste in Anspruch zu nehmen.

Es muss von ärztlicher Seite angezeigt sein, dass Einschränkungen bei der Zubereitung warmer Hauptmahlzeiten bestehen. Von verschiedenen Anbietern besteht die Möglichkeit, sich eine warme Mittagsmahlzeit nach Hause liefern zu lassen. Überwiegend handelt es sich hier um vorbereitete Gerichte, die vor dem Verzehr zu erwärmen sind.

Informieren Sie sich über die Mahlzeitendienste in Ihrer Region!

Die Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger ist einkommens- und vermögensabhängig und kann für Sie geprüft werden. Es besteht die Möglichkeit einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2,30 Euro täglich zu erhalten. Sprechen Sie uns an!

Benötigte Unterlagen
  • Antrag auf SGB XII Leistungen (Sozialhilfeantrag)
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Nachweise über monatliche Belastungen im Rahmen der Lebenshaltung
  • Ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit der Hilfe

Rechtliche Grundlagen
SGB XII

Ansprechpartner/innen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Ute Hühn +(49) 6042 9893431 66 Mail


Zuständig
3.4.2 Fachstelle Soziale Hilfen östlicher Wetteraukreis