Aufenthaltsrecht - Ersterteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Aufenthaltsrecht - Antrag auf befristete Aufenthaltserlaubnis



Bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgt die persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erst nach der Anmeldung bei dem Einwohnermeldeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde. Bei dem Einwohnermeldeamt ist auch ein entsprechender Antragsvordruck für die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erhältlich.

Benötigte Unterlagen

Eine befristete Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist auf Antrag möglich, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei sind geforderte Nachweise grundsätzlich im Original und - wenn möglich – auch bereits in Kopie vorzulegen.

  • Lebensunterhalt

Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie bei

  • Arbeitnehmern durch Gehalts- oder Lohnnachweise der letzten 3 Monate, ggf. auch vom Ehegatten und von erwerbstätigen Kindern, einer aktuellen Arbeitgeberbestätigung über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses (ggf. auch Arbeitsvertrag) sowie der erteilten Arbeitserlaubnis/Arbeitsberechtigung
  • Selbständigen oder Freiberuflichen durch den letzten Einkommensteuerbescheid und eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters, einer Gewerbeanmeldung sowie eines Krankenversicherungsnachweises
  • nicht erwerbstätigen Ehegatten durch Nachweise der Sicherung des Lebensunterhaltes durch andere Familienangehörige nach den vorstehenden Kriterien
  • Wohnung

Nachweis über ausreichenden Wohnraum für alle im Haushalt lebenden Personen durch Vorlage eines entsprechenden Miet- oder Kaufvertrages, aus dem die Wohnungsgröße und ggf. die Mietbelastung hervorgeht

Darüber hinaus werden benötigt

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles biometrisches Passfoto

Besonderes
Eine Sachbearbeitung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese kann unmittelbar mit dem jeweiligen Ansprechpartner/in erfolgen.
Im Bereich des Aufenthaltsrechts sind nach lokalen Kriterien zwei spezielle Anlaufstationen eingerichtet.

Ansprechpartner/innen
Für folgende Wohnorte zuständig: Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim , Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim und Wöllstadt
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Aufenthaltsrecht und
Allgemeine Gefahrenabwehr
+(49) 6031 83 2513
+(49) 6031 83 2514
+(49) 6031 83 2515
+(49) 6031 83 2516
+(49) 6031 83 2517
+(49) 6031 83 2518
Anmeldung über
Dienstleistungszentrum,
Friedberg, Gebäude A
Mail

Für folgende Wohnorte zuständig: Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg und Ranstadt
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Aufenthaltsrecht und
Allgemeine Gefahrenabwehr
+(49) 6042 98 9185
+(49) 6042 98 9184
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Mail


Zuständig
2.5 Aufenthaltsrecht und Allgemeine Gefahrenabwehr