Aufenthaltsrecht - Aufenthaltsbeendigung

Aufenthaltsrecht - Aufenthaltsbeendigung



Benötigte Unterlagen


Besonderes
Eine Sachbearbeitung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese kann unmittelbar mit dem jeweiligen Ansprechpartner/in erfolgen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind regional - je nach Wohnort - zugewiesen.

Ansprechpartner/innen
Für folgende Wohnorte zuständig: Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim , Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim und Wöllstadt
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Aufenthaltsrecht und
Allgemeine Gefahrenabwehr
+(49) 6031 83 2513 Anmeldung über
Dienstleistungszentrum,
Friedberg, Gebäude A
Mail

Für folgende Wohnorte zuständig: Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg und Ranstadt
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Aufenthaltsrecht und
Allgemeine Gefahrenabwehr
+(49) 6042 98 9185 Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Mail


Zuständig
2.5 Aufenthaltsrecht und Allgemeine Gefahrenabwehr