Waffenerwerb und -besitz / Munitionserwerb und -besitz
Zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Hierfür ist ein Antrag zu stellen. Von der Waffenbesitzkartenpflicht ausgenommen sind lediglich Gas- und Schreckschusswaffen, sowie Luftdruck-, Federdruck- und CO2 - Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen ab 18 Jahren frei erworben werden.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie zum Beispiel zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren.
Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde, Bedürfnis (Ausnahme: Bei Erben werden derzeit kein Sachkunde- und Bedürfnisnachweis gefordert.)
Ihre Zuverlässigkeit wird generell durch die Dienststelle überprüft. Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sind vom Antragsteller zu erbringen.
Benötigte Unterlagen
Sportschützen:
Nachweis einer mindestens 12-monatigen schießsportlichen Bestätigung nach überörtlichen Regeln, durch Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung des anerkannten Dachverbandes, dem der Verein angehört.
Jäger:
Gültigen deutschen Jagdschein.
Erben:
Erbnachweis, ggf. Verzichtserklärung der übrigen Erben. ( Hinweis: Soweit sich Munition im Nachlass befindet, ist diese an Berechtigte zu überlassen, kann aber auch bei der Waffenbehörde abgeliefert werden).
Sammler:
Sachkundenachweis, Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes
Kosten
Siehe Formular "Kosten".Rechtliche Grundlagen
Gesetz zur Neuregelung des WaffenrechtsAllgemeine Waffengesetz-Verordnung
Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Helmut Seipel | +(49) 06042 989 2526 | 41 | |
| Rolf Morschel | +(49) 06042 989 2527 | 41 | |
| Elisabeth Michl-Kempf | +(49) 06042 989 2528 | 40 |
Links
Allgemeine Waffengesetz-VerordnungNeureglung des Waffenrechts
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Kosten, Gebühren, Waffenrecht
Antrag auf einen Jagdschein
Zuständig
2.5 Aufenthaltsrecht und Allgemeine Gefahrenabwehr
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