Maklererlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO)

Maklererlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO)



Sie möchten Immobilien, Finanzierungen oder Kapitalanlagen vermitteln, als Bauträger tätig werden oder als Baubetreuer Bauvorhaben wirtschaftlich vorbereiten. Hierzu benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung. Bevor die Tätigkeit ausgeübt wird, muss die entsprechende Erlaubnis vorhanden sein. Der Antrag ist bei der Behörde einzureichen, die für die gewerbliche Niederlassung örtlich zuständig ist. Der Wohnsitz spielt keine Rolle.

Die Erlaubnis nach § 34c GewO gilt bundesweit und lebenslang. Sie kann jedoch widerrufen werden, wenn es dem/der Gewerbetreibenden an der gewerberechtlich erforderlichen Zuverlässigkeit fehlt.

Die Erlaubnis gemäß § 34c GewO ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich die gewerbliche Niederlassung begründet wird.

Wenn das Gewerbe wieder abgemeldet wird erlischt die Erlaubnis nicht.


Benötigte Unterlagen

1. Antragsformular (als PDF mit der Anlage Finanzinstrumente zum downloaden)

2. eine steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes für den/die Antragsteller/in bzw. Vertretungsberechtigte/n

3. eine Auskunft über Einträge (gem. 915 ZPO) im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der/die Antragsteller/in bzw. der/die vertretungsberechtigte Person/en in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte/n

4. eine Auskunft gemäß § 26 Insolvenzordnung von dem zuständigen Amtsgericht
(Amtsgericht Friedberg 06031/603-0)
(ehemaliger Amtsgerichtsbezirk Bad Vilbel – hier ist das Insolvenzgericht in 60313 Frankfurt/M, Klingerstraße 20, 069/1367-6400, zuständig).

5. ein Führungszeugnis (zu beantragen mit der Belegart "O" bei der Stadt/Gemeindeverwaltung)

6. einen Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen mit der
Belegart "9" bei der Stadt/Gemeindeverwaltung)

Wird die Erlaubnis für eine juristische Person (z. B. GmbH) beantragt sind die unter den Ziffern 2 bis 6 genannten Unterlagen für den bzw. die Geschäftsführer/in erforderlich.

Für eine bereits bestehende Gesellschaft sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

7. Auszug aus dem Handelsregister des Amtsgerichtes

8. Steuerliche Bescheinigung des Finanzamtes (Finanzamt Gießen)

9. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bitte bei der Meldebehörde
mit der Belegart "9" beantragen)

Ist die Gesellschaft in Gründung entfallen die Ziffern 7 bis 9 und es werden die folgenden Unterlagen erforderlich:

10. beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrages

11. Kopie des Antrages auf Eintragung beim Handelsregister


Kosten
Die Erlaubnisgebühr liegt zwischen 1.350 Euro und 1.800 Euro. Sie ist der Seite 2 des Antragsformulars zu entnehmen. Ein entsprechender Kostenbescheid wird versandt, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen.



Rechtliche Grundlagen
§ 34c Gewerbeordnung (GewO)
Makler-und Bauträgerverordnung (MaBV)

Besonderes
Der Antrag kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und die Gesamtgebühr verbucht wurde.

Ein nach § 34 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtiges Gewerbe darf erst betrieben werden, wenn die Genehmigung erteilt ist.


Ansprechpartner/innen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Weinel, Rosemarie
+(49) 6042 989 2533
45
Mail
Irion, Petra +(49) 6042 989 2530 45 Mail

Links
Antrag auf Maklererlaubnis


Zuständig
Aufenthaltsrecht und Allgemeine Gefahrenabwehr